HTC erwirkt einstweilige Verfügung gegen IPCom

Der Münchner Patentverwalter darf keine Abmahnungen mehr an deutsche Händler verschicken. Sie waren nach Ansicht von HTC "nicht gerechtfertigt". Im April wird das fragliche Patent möglicherweise anulliert.

Das Bezirksgericht Düsseldorf hat HTCs Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Münchner Patentverwalter IPCom stattgegeben. Damit darf dieser HTCs Händlern nicht mehr mit Klagen drohen, weil sie UMTS-fähige Produkte der Taiwaner verkaufen. Demnach waren die Drohungen des Patentverwalters „nicht gerechtfertigt“.

Patente Patentstreit

IPCom hatte Anfag Dezember Abmahnungen an rund 100 Einzel- und Großhändler in ganz Deutschland verschickt und behauptet, ihnen stünden Verfahren ins Haus, weil sie 3G-Smartphones von HTC verkauften. Betroffen waren Mobilfunkanbieter und auch Handelsketten, etwa Saturn.

Vor drei Jahren hatte IPCom eine Patentklage gegen HTC gewonnen. HTC soll das europäische Schutzrecht EP 1186189 verletzen. Es beschreibt ein „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf mindestens einen von mehreren Teilnehmerstationen gemeinsam nutzbaren Telekommunikationskanal eines Telekommunikationsnetzes an mindestens eine Teilnehmerstation“.

HTC reichte nach dem Urteil Berufung ein, zog sie aber Ende November wieder zurück. IPCom forderte HTC daraufhin auf (PDF), den Vertrieb aller seiner UMTS-fähigen Geräte umgehend einzustellen.

Allerdings bezogen sich die Abmahnungen von IPCom nicht auf das Patent 1186189, sondern auf ein #100a genanntes Schutzrecht – eine sogenannte Teilanmeldung, die wiederum das ursprüngliche Patent ergänzen soll. Bisher gibt es jedoch kein Gerichtsurteil, das HTC Verstöße gegen die Ergänzung vorwirft.

Derzeit läuft ein Einspruchsverfahren gegen das Patent. Den Taiwanern zufolge gibt es Anzeichen dafür, dass es bei einer Anhörung am 24. April 2012 widerrufen wird. Nokia war Mitte Juni vor einem Londoner Gericht mit seinem Antrag gescheitert, dasselbe Schutzrecht von IPCom zu anullieren.

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