Die EU-Kommission hat ein europaweites eHealth-Netzwerk gegründet, wie es die im März verabschiedeten Richtlinie 2011/24/EU (PDF) vorsieht. Ziel ist es, die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedsstaaten zueinander kompatibel zu machen, wie die Kommission mitteilte. Die Teilnahme ist für die Staaten freiwillig.
Ausformuliert worden war die Richtlinie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte entschieden, dass Bürger der Mitgliedsstaaten innerhalb der EU das Recht auf einen Zugang zu sicherer und qualitätsvoller medizinischer Versorgung haben. Zudem sind sie berechtigt, bei ihrer eigenen Krankenkasse eine Rückvergütung zu beantragen. Bisher fehlte dafür aber der rechtliche Rahmen.
„Das neue eHealth-Netzwerk verspricht, die gesundheitlichen Vorteile der digitalen Wirtschaft zu Bürgern in ganz Europa zu bringen“, sagte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes. „Interoperable digitale Gesundheitssysteme können helfen, die Sicherheit und Effizienz der Behandlung von Millionen Europäern zu verbessern, die jedes Jahr innerhalb der EU verreisen.“
Kompatible elektronische Gesundheitssysteme stellen sicher, dass eine Krankenakte bei Bedarf in allen teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht. Sie ermöglichen es außerdem, leichter Ferndiagnosen über Landesgrenzen hinweg zu erstellen, was die Behandlung eines Patienten sicherer machen kann.
Die am eHealth-Netzwerk teilnehmenden Staaten sollen der Kommission zufolge Richtlinien ausarbeiten – bezüglich „eines Minimums allgemeiner Daten“, die in den Patientenakten vermerkt werden müssen. Zudem müssen sie sich auf Methoden einigen, medizinische Informationen für das öffentliche Gesundheitswesen und die Forschung nutzbar zu machen. Ein weiterer Punkt sind Identifikations- und Authentifizierungsverfahren, die den Datentransfer über Ländergrenzen hinweg sicherstellen.
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