GVU will auch gegen KinoX.to vorgehen

Das Streaming-Verzeichnis ist erst nach dem Aus von Kino.to vergangenen Juni gestartet. Ein Strafantrag der GVU hatte schon die Schließung des Vorgängers veranlasst. Im Oktober hatte KinoX.to laut Meedia 1,8 Millionen Besucher.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erwägt Maßnahmen gegen den Kino.to-Nachfolger KinoX.to. Das hat GVU-Sprecherin Christine Ehlers gegenüber dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel bestätigt.

Das Streaming-Verzeichnis KinoX.to war erst wenige Wochen nach dem Aus von Kino.to gestartet. Site und Logo erinnern stark an den Vorgänger. Auf der Homepage heißt es: „Kino.to ist wieder da als KinoX.to“.

Nach Hochrechnungen des Branchendiensts Meedia zählte KinoX.to vergangenen Oktober rund 1,8 Millionen Besucher. Bei Movie2k.to waren es 2,9 Millionen Unique Visitors.

Ein Strafantrag der GVU hatte schon die Schließung von Kino.to ins Rollen gebracht. Die Kriminalpolizei hatte die Domain Anfang Juni 2011 beschlagnahmt und 13 Verdächtige festgenommen.

Anfang Dezember waren die ersten beiden Urteile gegen Betreiber von Kino.to gefallen. Marcus V. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wenige Tage später endete ein weiteres Verfahren mit drei Jahren Gefängnis für den Hauptadministrator der Site, Martin S. Mitte Dezember erhielt Dennis B., ebenfalls wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten – allerdings auf Bewährung.

Zuletzt wurde Ende Dezember ein weiteres Mitglied der Kerngruppe zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe. Der Verurteilte hatte für Kino.to Server im Ausland angemietet und technisch betreut. Zudem betrieb der 47-Jährige nach Angaben der GVU einen der größten hauseigenen Filehoster des Portals.

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