Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Samsung den Verkauf seiner Tablet-PCs Galaxy Tab 10.1 und 8.9 in Deutschland untersagt (Aktenzeichen I 20 U 175/11 und I 20 U 126/11). Damit wurde einer Klage Apples stattgegeben und das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil betrifft aber nicht die modifizierte Variante 10.1N, mit der Samsung die Vorwürfe Apples zu entkräften hofft.
Die Richter sind wie Apple der Meinung, Samsungs Tablets seien Nachahmungen des iPad und verstießen damit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Paragraf 4 Artikel 9b). Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des Apple-Tablets aus. Das Gericht sieht aber nicht Apples eingetragene Geschmacksmuster verletzt. Deshalb gilt das Urteil auch nur für die Bundesrepublik und nicht für die europäische Union.
Hinsichtlich des Tablets Galaxy Tab 10.1N hatte das Landgericht Düsseldorf am 22. Dezember 2011 mündlich verhandelt. Es wird am 09. Februar 2012 eine Entscheidung treffen (Aktenzeichen: 14c O 292/11).
Blogger Florian Müller kommentiert auf FOSS Patents, das Urteil sei für Samsung nicht so schlecht, wie es auf den ersten Blick wirke. Es berufe sich auf ein nur in Deutschland gegebenes Gesetz, und Apple könne das Urteil daher nicht auf andere Länder übertragen. Das 10.1N dürfe zumindest bis zum Entscheid des Landgerichts im Verkauf bleiben. Und schließlich handle es sich nicht um die wichtigste aller Klagen, die Apple gegen Samsung in Deutschland angestrengt habe. Eine deutlich größere Rolle spiele vielmehr das am 17. Januar bekannt gewordene Eilverfahren.
Apple und Samsung streiten seit Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind. Begonnen hatte die Auseinandersetzung, die Samsung seitdem mit mehreren Gegenklagen beantwortet hat, im April mit einer bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage. Inzwischen beschäftigt der Konflikt auch Gerichte in Australien, den Niederlanden, Deutschland, Japan, Südkorea, Frankreich und Italien.
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