Patentstreit mit Motorola: iPhone 4 und iPad 3G wieder im Onlineshop erhältlich

Das Landgericht Mannheim hat eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. Auch iPhone 3GS, iPhone 3G und die UMTS-Versionen des iPad sind betroffen. Apple fühlt sich ungerecht behandelt und will gegen die Entscheidung vorgehen.

Apple hat iPhone 4, iPhone 3GS und iPhone 3G sowie alle UMTS-Modelle des iPad aus seinem Onlineshop entfernt. Es reagiert damit auf eine vom Landgericht Mannheim ausgesprochene einstweilige Verfügung zugunsten von Motorola. Das aktuelle iPhone 4S ist davon nicht betroffen, wie die Nachrichtenagentur DPA meldet.

Die UMTS-Version von Apples iPad ist im Onlineshop nicht mehr verfügbar (Screenshot: ZDNet).

„Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme von Apple, die ZDNet vorliegt. Man werde gegen die Verfügung vorgehen. Motorola lehne es ab, das fragliche Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es schon vor sieben Jahren zu einem „grundlegenden Patent“ erklärt worden sei.

Solche für eine Branche grundlegenden Patente – etwa für Industriestandards – lizenzieren deren Inhaber zumeist zu „fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen“ (FRAND). Samsung sieht sich jetzt beispielsweise mit einer Kartelluntersuchung der EU-Kommission konfrontiert, weil es einige seiner Patente missbraucht haben soll, um den Wettbewerb auf europäischen Mobilfunkmärkten zu verzerren. Es hatte 1998 gegenüber dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI) das unwiderrufliche Versprechen abgegeben, seine grundlegenden Patente, die europäische Mobilfunkstandards betreffen, zu FRAND-Bedingungen zu lizenzieren.

Patentblogger Florian Müller führt den Umstand, dass das iPhone 4S nicht von der jüngsten einstweiligen Verfügung betroffen ist, auf den darin verwendeten Basisbandchip von Qualcomm zurück. Frühere Modelle setzten auf Chips von Infineon beziehungsweise Intel. „Wenn Motorola und Qualcomm eine Vereinbarung zur Kreuzlizenzierung besitzen (wie auch Samsung und Qualcomm), ist Apple dadurch geschützt.“

Müller geht davon aus, dass Apples Schritt mit einem Urteil von Anfang Dezember zusammenhängt. Eine einstweilige Verfügung eines deutschen Gerichts hat nämlich nicht automatisch eine Auswirkung auf den Handel, sondern muss erst vollstreckt werden – was Motorola nun vermutlich veranlasst hat. Vor knapp zwei Monaten hatte das LG Mannheim entschieden, dass Apple gegen ein GPRS-Patent von Motorola verstößt (EP 1010336 B1, US-Nummer 6.359.898). In dem Urteil wird es Apple ausdrücklich untersagt, Geräte in Deutschland zu vertreiben, die dieses Patent verletzen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

In einer zweiten Entscheidung hat das LG Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen den Push-E-Mail-Dienst von iCloud und seinen Vorgänger MobileMe ausgesprochen. Sie gilt zudem für jedes Gerät, das auf die Dienste zugreifen kann.

Update 4.2.2012
Inzwischen sind iPhone 4, iPad 3G und iPhone 3GS wieder im Online-Shop von Apple erhältlich.

Themenseiten: Apple, Business, Gerichtsurteil, Mobil, Mobile, Motorola, Motorola Mobility, Patente, Urheberrecht

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