Eine Kombination aus Aufklärung und Warnhinweisen ist anscheinend das ziehlführendste Modell zur Bekämpfung von Internetpiraterie. Das legt eine vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebene Studie (PDF) der Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln nahe, die verschiedene „Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetzugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ beleuchtet hat.
Bei diesem „vorgerichtlichen Warnhinweismodell“ versendet der Internet Service Provider (ISP) im Fall einer Urheberrechtsverletzung einen Warnhinweis. Verstößt der Anschlussinhaber erneut gegen das Gesetz, kann der ISP seine Daten an den Rechteinhaber weitergeben. Ziel der untersuchten Modelle ist es in erster Linie, Nutzer über die rechtliche Einordnung illegaler Downloads aufzuklären. Zudem werden legale Geschäftsmodelle aufgezeigt.
Aus technischen Gründen zielten alle in der Studie untersuchten Warnhinweismodell auf Peer-to-Peer-Netzwerke ab. In Deutschland erfolgen allerdings nur rund 20 Prozent der Urheberrechtsverletzungen via P2P.
Innerhalb der EU besteht nur in Frankreich ein gesetzlich geregeltes Warnhinweismodell: Hadopi. Die gleichnamige Behörde versendet seit September 2010 Warnhinweise an Urheberrechtssünder. Nach dem dritten Verstoß (Three-Strikes-Regel) kann sie den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dann drohen neben Haft- und Geldstrafen auch zeitweise Internetsperren.
In Irland hat dagegen der größte ISP eine Vereinbarung mit vier irischen Musikfirmen geschlossen und versendet freiwillig Warnhinweise. In anderen Staaten waren ähnliche Maßnahmen geplant, die entweder noch nicht eingesetzt werden (Großbritannien) oder zurückgestellt worden sind (Belgien, Finnland).
„Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Hans-Joachim Otto. Man wolle den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und noch im ersten Halbjahr 2012 eine Entscheidung treffen. Internetsperren, wie sie etwa in Frankreich möglich sind, schloss Otto hierzulande jedoch Anfang der Woche erneut aus.
2008 hatte das BMWi einen „Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie“ ins Leben gerufen. In dessen Rahmen sollten Rechteinhaber und Diensteanbieter darüber diskutieren, wie sich der Urheberrechtsschutz gemeinsam verbessern lässt. Die aktuell veröffentlichte Studie war vergangenes Jahr in Auftrag gegeben worden. Ziel war es, die innerhalb der EU debattierten Modelle und deren Auswirkungen zu dokumentieren.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Studie: Warnungen sind ein sinvolles Mittel gegen Internetpiraterie
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.