Indisches Gericht erklärt seit 2008 versteigerte Mobilfunklizenzen für ungültig

Alle 2G-Lizenzen müssen erneut vergeben werden. Dem ursprünglichen Verfahren hatte es an Transparenz gemangelt. In einem anderen Prozess erklärte ein indischer Richter vergangene Woche 3G-Roaming für illegal.

Das höchste indische Gericht hat entschieden, dass die Landesregierung 2G-Mobilfunklizenzen nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ hätte vergeben dürfen. Es ordnete nun an, alle seit 2008 vergebenen 122 Lizenzen zurückzuziehen und erneut zu versteigern, wie das Wall Street Journal berichtet.

Indien (Karte: US Department of State)
Indien (Karte: US-Außenministerium)

Im Rahmen des Prozesses stellten die Richter fest, dass die Vergabe nicht öffentlich und nicht transparent genug erfolgt sei. So habe der Staat weniger als möglich eingenommen.

Jetzt können Inhaber indischer 2G-Lizenzen den Betrieb noch vier Monate aufrechterhalten,, bevor ihre Lizenzen nichtig sind. Unter anderem sind die norwegische Telenor und Etisalat aus den Arabischen Emiraten mit Joint Ventures auf dem indischen Markt vertreten. Unklar ist, was mit Vertragskunden geschieht, wenn ihr Betreiber keine Lizenz mehr erhält oder sich freiwillig zu einem Rückzug entschließt.

Uninor, das Joint Venture aus Telenor und der Unitech Group, sieht sich „unfair behandelt“, da es alle Richtlinien eingehalten habe. „Wir sind schockiert, dass Uninor für Fehler bestraft wird, die das Gericht in den Verfahren der Regierung gefunden hat.“ Telenor-Präsident Jon Fredrik Baksaas nannte das Urteil außerdem der britischen BBC gegenüber „außergewöhnlich“. Man sei frustriert, da es keine klaren Regeln gebe, die die getätigten Investitionen rechtfertigten. „Im schlimmsten Fall ist dies das Ende von Telenors Präsenz in Indien.“

Am Mittwoch letzter Woche hatte es in Indien schon ein Urteil gegeben, das die Telekommunikationsbranche behindert. Darin wurde entschieden, dass Netzbetreiber sich 3G-Mobilfunkausrüstung nicht teilen dürfen – anders als bei 2G. Roaming und netzübergreifende Datendienste sind damit untersagt.

Themenseiten: Business, Kommunikation, Telekommunikation, Telenor

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