Netflix hat eine Sammelklage in den USA mit einem Vergleich beigelegt. Es zahlt 9 Millionen Dollar an Nutzer, die ihre Privatsphäre verletzt sehen. Nach Angaben der Huffington Post gesteht der DVD-Verleih und Video-on-Demand-Dienst damit aber keinerlei Fehlverhalten ein.
Jeff Milans und Peter Comstock aus Virginia hatten im Januar 2011 Klage gegen Netflix eingereicht. Es soll den Video Privacy Protection Act verletzt haben – ein Gesetz von 1988, das es Videoverleihs verbietet, Informationen darüber, was ihre Kunden ansehen, mit anderen zu teilen. Netflix habe dagegen verstoßen, indem es Daten über angesehene Filme auch zwei Jahre nach der Kündigung eines Abonnements noch vorhält.
In Netflix bei der US-Börsenaufsicht eingereichten Jahresbericht waren die 9 Millionen Dollar bereits als Aufwand enthalten – mit einem Hinweis „wird voraussichtlich 2012 ausgezahlt“. Demnach stufte das Unternehmen die Klage als „unwesentlich“ ein. Es sei nicht besonders wahrscheinlich, dass man sie verliere.
Obwohl der Vergleich Netflix‘ Geschäftszahlen (PDF) vom vierten Quartal um 14 Prozent schmälerte, war 2011 dennoch das erfolgreichste Jahr für das Unternehmen. Im vierten Quartal hatte der Streaminganbieter zunächst einen Nettogewinn von 40,7 Millionen Dollar oder 73 Cent je Aktie gemeldet; laut Huffington Post reichte Netflix jedoch vergangenen Freitag bei der SEC ein Dokument ein, das seinen Gewinn auf 35,2 Millionen Dollar oder 64 Cent je Aktie reduzierte.
Damit lag das Unternehmen dennoch deutlich über den Schätzungen von Analysten. Sie hatten 54 Cent Gewinn je Aktie vorhergesagt. Netflix‘ Papier stieg nach Bekanntgabe der Zahlen Ende Januar im nachbörslichen Handel kurzfristig um 13 Prozent auf 107,25 Dollar. Derzeit steht es bei 118,30 Dollar.
Ende November vergangenen Jahres hatte Netflix 200 Millionen Dollar Wagniskapital erhalten, indem es Wandelanleihen erhalten an Technology Crossover Ventures (TCV) verkaufte. Die Anleihen werden am 1. Dezember 2018 zur Rückzahlung fällig. Der Inhaber einer Wandelanleihe kann sie innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu einem vorher fixierten Verhältnis in Aktien umtauschen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, verzichtet er auf Zinszahlungen und Rückzahlung seines Kapitals.
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