Die Bundesregierung hat auf der CeBIT in Hannover die vierte Ausgabe ihres Migrationsleitfadens präsentiert. Zum einen wurde der Leitfaden gänzlich überarbeitet, zum anderen haben die Autoren einige Aspekte als eigenständige Dokumente ausgelagert, wie es aus dem Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, Cornelia Rogall-Grothe, heißt. Dazu gehören etwa rechtliche (PDF), wirtschaftliche (PDF), strategische sowie technische Aspekte bei der Software-Migration.
Version 4 des Leitfadens enthält nunmehr hauptsächlich Entscheidungshilfen für verschiedene Migrationsgebiete. Dazu stellen die Autoren Kriterienlisten, Produktbeschreibungen und tabellarische Gegenüberstellungen zur Verfügung und liefern Empfehlungen. Diese werden durch Definitionen, allgemeine Kriterien zu einer erfolgreichen Migration sowie einen Ausblick auf Zukunftsthemen in der IT ergänzt. Auch rechtliche Fragen zu Haftung, Lizenzen sowie der Umfang mit Open Source in Vergabeverfahren kommen zur Sprache.
Die Neuauflage legt erstmals Kriterien für die Abgrenzung von Aktualisierung, fortführender und ablösender Migration fest. So will man es IT-Entscheidern ermöglichen, ihre Vorhaben und deren Auswirkungen einzuordnen. Im Gegenzug verzichtet Version 4 auf die Beschreibung konkreter Migrationspfade, die in den vorangegangenen Ausgaben viel Raum einnahmen.
Herausgeber des Migrationsleitfadens ist Rogall-Grothe. Erstellt wurde das Dokument in Zusammenarbeit mit 4Soft, Aquinet Outsourcing und Professor Axel Metzger. Ansprechpartner ist das Kompetenzzentrum Open Source Software in der Bundesstelle für Informationstechnik.
Der Migrationsleitfaden wird seit dem Jahr 2003 veröffentlicht. Version 4 steht ab sofort kostenlos zum Herunterladen (PDF) bereit.
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