Officemarkt24.com als Schwarzes Schaf 2011 gerügt

Der Betreiber des Shops verschickt leicht mit einer Rechnung zu verwechselnde Angebotsschreiben. Außerdem verstößt die Website gegen die Informationspflichten. OpSec empfiehlt besonders Firmen, Rechnungen sorgfältig zu prüfen.

Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ für die dreistests Rechtsverletzung im Internet im Jahr 2011 geht an die Betreiber der Site Officemarkt24.de. Das hat OpSec Security, Initiator der Negativauszeichnung, anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages bekannt gegeben.

"Officemarkt24.de" ist "Schwarzes Schaf" des Jahres 2011 (Screenshot: ZDNet).
„Officemarkt24.de“ ist „Schwarzes Schaf“ des Jahres 2011 (Screenshot: ZDNet).

Officemarkt24.com bietet verschiedene Software an, zum Beispiel Office- oder Sicherheitsprogramme. Der Betreiber des Onlineshops verschickt Anschreiben an Unternehmen, die von der Gestaltung her leicht mit einer Rechnung verwechselt werden können. Empfänger werden zur Zahlung von 295,12 Euro aufgefordert. Erst im Kleingedruckten wird erläutert, dass es sich bei dem Schreiben um ein Kaufangebot handelt, das durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird.

Da zwischen Kaufleuten andere Aufklärungspflichten und Verhaltensregeln gelten als zwischen Händlern und Verbrauchern, können durch Anschreiben dieser Art tatsächlich rechtsgültige Verträge zustande kommen. Durch die vorprogrammierte Verwechslung mit einer Rechnung kann es laut OpSec schnell passieren, dass der Betrag von der Buchhaltung bezahlt wird, obwohl die Produkte gar nicht bestellt wurden. Dies könne vor allem dann geschehen, wenn Abrechnungen beispielsweise aus Zeitmangel nicht sorgfältig genug geprüft werden, worauf der Betreiber von Officemarkt24.com zu bauen scheine.

Doch nicht nur die als Rechnungen erscheinenden Angebote lieferten OpSec Anlass zur Kritik. Auch die Website wies erhebliche Mängel auf, als der Webshop im September ins Visier der Initiative geriet. Sie enthielt weder Informationen zum Unternehmen und den AGB noch ein Impressum. Es existierte zwar eine Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“, die war jedoch nicht aktiv, sodass Kunden keine Möglichkeit hatten, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen. Damit verstieß das Unternehmen auch gegen die Informationspflichten, die für den Verkehr im Internet gelten.

„Das Vorgehen dieses Onlineshops ist aus unserer Sicht eine äußerst dreiste Verkaufsmasche, vor der wir Unternehmen mit der Benennung zum ‚Schwarzen Schaf‘ warnen möchten“, so OpSec-Mitarbeiterin Mechthild Imkamp. „Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, Rechnungen genau zu prüfen.“

Mit der Negativauszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und zur Vorsicht mahnen. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt. Der Jury gehörten dieses Jahr Carola Elbrecht, Referentin und Koordinatorin des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Jan Rasmus Ludwig, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schulte Riesenkampff, Christine Lacroix, Geschäftsführerin der Plagiarius Consultancy GmbH, Birgitta Radermacher, Präsidentin des Polizeipräsidiums Wuppertal und die Wirtschaftsjournalistin Sabina Wolf an.

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