US-Justiz soll „Ohne Facebook-Passwort kein Job“-Praxis untersuchen

Anscheinend lassen sich viele US-Unternehmen von Bewerbern ihre Facebook-Passwörter aushändigen. Ein US-Senator will dies per Gesetz verbieten lassen. Nutzer haben sich beim Social Network beschwert.

Das US-Justizministerium und die Equal Employment Opportunity Commission sollen die anscheinend gängige Praxis mancher Firmen untersuchen, die sich die Facebook-Passwörter von Jobanwärtern aushändigen lassen. Dazu aufgefordert haben die Behörden die demokratischen Senatoren Richard Blumenthal (Conneticut) und Charles Schumacher (New York).

Facebook Privatsphäre

„Ich bin beunruhigt und empört über den sich schnell ausbreitenden Brauch, dass sich Arbeitgeber Zugang zu Facebook-Passwörtern oder vertraulichen Informationen in anderen Sozialen Netzen verschaffen“, erklärte Blumenthal in einer Stellungnahme. Er will solche Praktiken per Gesetz verbieten lassen. „Arbeitgeber haben kein Recht, Bewerber nach ihren Hausschlüsseln oder ihren Tagebüchern zu fragen. Warum sollten sie sie um ihre Facebook-Passwörter fragen dürfen?“, ergänzte Schumacher.

Eine Facebook-Managerin hatte auf das Problem aufmerksam gemacht, nachdem einige Arbeitnehmer sich bei dem Social Network beschwert hatten. Chief Privacy Officer Erin Egan wies in einem Blogeintrag darauf hin, dass Arbeitgeber, die von Angestellten oder Bewerbern Nutzernamen und Passwörter verlangten, künftig mit Klagen zu rechnen hätten.

„In den vergangenen Monaten haben wir eine besorgniserregende Zunahme von Berichten festgestellt, dass Arbeitgeber oder andere versuchen, unberechtigterweise auf Facebook-Profile oder private Informationen zuzugreifen“, erklärte Egan. Diese Praxis verletze sowohl die Erwartungen, die Nutzer an Privatsphäre und Sicherheit stellten, als auch die ihrer Freunde.

Ende vergangener Woche hatte Facebook die Einführung neuer Richtlinien zur Nutzung von Daten aufgrund von Nutzerprotesten verschoben. Auch Datenschützer hatten den Schritt scharf kritisiert: „Die Datenverwendungsrichtlinien sind weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig Holstein.

Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitere vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen, erklärten die Datenschützer. „Stattdessen legt Facebook ein weiteres sehr plump formuliertes Regelwerk vor, das eher Dunkelheit in den automatisierten Datenverarbeitungsdschungel des sozialen Netzwerks bringt. Statt Informationen und Wahlmöglichkeiten zu verbessern, werden die Nutzer weiter an der Nase herumgeführt.“ Zumindest seriöse Anbieter sollten „mit derart windigen Angeboten nicht zusammenarbeiten“.

[mit Material von Michelle Meyers, News.com]

Themenseiten: Facebook, Networking, Privacy, Soziale Netze

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