US-Urteil: „Code lässt sich nicht stehlen“

Der Richter schreibt: "Wir weigern uns, die klaren und gebräuchlichen Wörter des Gesetzestexts zu dehnen oder zu aktualisieren, um sie an das digitale Zeitalter anzupassen." Er sieht Diebstahl als nur auf physische Objekte anwendbar an.

Ein Bundesgericht hat entschieden, dass sich Programmiercode nach US-Recht nicht stehlen lässt. Es urteilte in einem Berufungsverfahren, der frühere Angestellte von Goldman Sachs Sergey Aleynikov sei zu Unrecht des Diebstahls bezichtigt worden. Der National Stolen Property Act (NSPA), der Handelsgeheimnisse einschließt, sei auf ihn nicht anwendbar.

Urteil

Aleynikov war ursprünglich im Dezember 2010 nach diesem Gesetz zu acht Jahren und einem Monat Haft und 12.500 Dollar Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte Quelltext von Goldman Sachs‘ Software für Hochfrequenz-Handel an der Börse heruntergeladen, per E-Mail an sich selbst versendet und später in Chicago ein Start-up mit einer ähnlichen Software gegründet.

Das Gericht hat einstimmig entschieden. Als Begründung schreibt der vorsitzende Richter Dennis Jacobs mit Bezug auf den Wortlaut des Gesetzes: „Da Aleynikov nicht die ‚physische Kontrolle‘ über etwas erlangt hat, als er den Quelltext nahm, und da er folglich nicht Goldman ‚um seine Nutzung brachte‘, hat Aleynikov den NSPA nicht verletzt. Wir weigern uns, die klaren und gebräuchlichen Wörter des Gesetzestexts zu dehnen oder zu aktualisieren, um sie an das digitale Zeitalter anzupassen.“

Aleynikovs Haft endete schon im Februar, weil auch ein anderes Gesetz – der Economic Espionage Act von 1996 – irrtümlich auf ihn angewandt worden war. Dazu erklärt Richter Jacobs jetzt, der Code sei zwar vom großem Wert, aber nie für einen Verkauf oder eine Lizenzierung bestimmt gewesen. Das sei aber eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Themenseiten: Business, Software, goldman sachs

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1 Kommentar zu US-Urteil: „Code lässt sich nicht stehlen“

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  • Am 13. April 2012 um 17:50 von schulte

    Absurd!
    Wenn ich etwas entwickle (Software, niedergeschriebener Prozess, etc.) dass mir einen Wettbewerbsvorteil bringen soll und daher als Produkt nicht zum Verkauf (oder Weiterlizensierung) gedacht ist, um diesen nicht an die Konkurrenz zu geben, dann…
    … darf ich das stehlen, ohne dass ich dafür haftbar gemacht werden kann. Wie verträgt sich das mit dem Begriff "geistiges Eigentum" resp. "intellectual property"?

    Zum Glück kommt in Deutschland nicht das copyright a‘ la USA sondern das Urheberrecht zur Anwendung – und das ist auch gut so!

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