LG Mannheim: Apples Push-E-Mails müssen deaktiviert bleiben

Es hat ein Urteil gegen Apple Sales International jetzt auch gegen Apple Inc bestätigt. Damit muss der iPhone-Hersteller Motorola Mobility Schadenersatz in nicht genannter Höhe zahlen. Eine Entscheidung über ein zweites Motorola-Patent steht noch aus.

Das Landgericht Mannheim hat ein Versäumnisurteil vom vergangenen November bestätigt, das Apple den Einsatz von Push-Benachrichtungen in iCloud und MobileMe untersagt. Apple hat Motorola Mobility demnach Schadenersatz zu zahlen, weil es ein Patent des Konkurrenten verletzt; die Höhe ist allerdings unklar, wie das Wall Street Journal meldet.

Anfang November 2011 hatte das LG Mannheim ein Versäumnisurteil gegen Apple Sales Internationalausgesprochen, nachdem Apples Anwalt zum eigentlichen Prozessbeginn Ende Oktober nicht aufgetaucht war. Dieses verbot den Verkauf und Vertrieb von Mobilgeräten in Deutschland, die Push-Verfahren beherrschen. Apple legte Beschwerde ein, eine zweite Verhandlung fand nach Angaben von Patentblogger Florian Müller am 3. Februar statt. Entschieden wurde dabei über die Europäischen Patente EP 1010336 (B1) (US-Patent 6.359.898) und EP 0847654 (B1) (US-Patent 5.754.119).

Am 3. Februar setzte sich Motorola mit einer einstweiligen Verfügung gegen Apple Sales International durch, die auf dem Push-E-Mail-Patent fußte – und der Apple am 24. Februar Folge leistete. Es legte gleichzeitig Berufung ein, die das Oberlandesgericht Karlsruhe Mitte März ablehnte.

Die jetzige Entscheidung richtet sich indes nicht gegen Apple Sales International, also Apples Vertriebszentrum in Irland, sondern gegen die Konzernmutter Apple Inc. Richter Andreas Voß erklärte nach Angaben von Müller, dass es einfach länger gedauert habe, die Klage in den USA zuzustellen, als in Europa. Er urteilte nur über das Push-E-Mail-Patent; die Entscheidung über das zweite Patent, das Motorola als essenziell nach den FRAND-Bedingungen ansieht, wurde vertragt. Es beschreibt eine „Methode, eine Countdown-Funktion während eines von einem Mobilgerät ausgehenden Transfers für ein Paket-Funksystem auszuführen“. Einen Termin nannte der Richter jedoch nicht.

Apple hatte seinen Push-E-Mail-Service in Deutschland Ende Februar teilweise deaktiviert. Nutzer von iCloud Mail und MobileMe Mail können ihre Nachrichten hierzulande seither zwar weiter empfangen, aber nicht mehr automatisch an ihre iOS-Geräte weiterleiten lassen. Dienste anderer Anbieter wie Microsoft Exchange ActiveSync sind von dem Stopp nicht betroffen.

Anwender können das Verbot umgehen, indem sie ihr Apple-Gerät so konfigurieren, dass neue E-Mails automatisch im Hintergrund geladen werden. Anweisungen dazu finden sich in einem Support-Artikel von Apple.

Um iCloud Mail umzustellen, müssen Nutzer zunächst den Punkt „Mail, Kontakte, Kalender“ im Einstellungsmenü ihres iPhone, iPad oder iPod Touch aufrufen. Anschließend wählen sie die Option „Datenabgleich“ und einen Zeitplan aus. Die Einstellung „Push“ kann aktiviert bleiben, um weiterhin Push-Service für Kontakte und Kalender zu gewährleisten.

Mit diesen Einstellungen ruft das Gerät in den Intervallen des definierten Zeitplans neue E-Mails vom iCloud-Mail-Konto ab, während sich der Nutzer in Deutschland aufhält. Außerhalb der Bundesrepublik funktioniert der Push-Dienst für iCloud-Anwender weiterhin wie gewohnt.

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