Während mehrere beschuldigte Verlage wegen illegaler Preisabsprachen bei E-Books bereits einen Vergleich mit dem US-Justizministerium geschlossen haben, will es Apple offensichtlich auf einen Prozess ankommen lassen. „Wir ziehen es grundsätzlich vor, wenn der Fall aufgrund der Sachverhalte entschieden wird“, sagte Apples Anwalt Daniel Floyd laut Reuters. „Wir glauben, dass die Klage uns tatsächlich nicht betrifft, und möchten das gerne festgestellt haben.“
Der Vorwurf gegen fünf führende US-Buchverlage und Apple lautet, sich gesetzwidrig abgesprochen und auf ein Geschäftsmodell geeinigt zu haben, das zu höheren E-Book-Preisen führte. Apple könnte tatsächlich gute Aussichten in diesem Rechtsstreit haben, da es offenbar nicht selbst an den Absprachen der Verlage beteiligt war. Als sich die Vertreter der Verlage zur Absprache ihres Vorgehens trafen, war Apple nicht zugegen. Der Anstoß dazu war jedoch von Apple gekommen, wie Steve Jobs seinem autorisierten Biografen anvertraute: „Wir haben den Verlegern gesagt: ‚Wir gehen zum Agenturmodell über, bei dem ihr den Preis festlegt und wir unsere 30 Prozent bekommen. Und ja, der Kunde zahlt ein wenig mehr, aber das wollt ihr doch ohnehin.'“
Es war ein Schachzug gegen Amazon gewesen, das bis dahin auch aktuelle Bestseller als E-Books für 9,99 Dollar anbot und den Markt klar dominierte. Mit der Einführung seines Medientablets iPad wollte sich Apple einen Anteil dieses Marktes sichern. Das von ihm vorgeschlagene Agenturmodell sah für Apple einen festen Anteil von 30 Prozent vor, während die Preise von den Verlagen selbst bestimmt wurden. Eine Meistbegünstigungsklausel garantierte Apple dabei, dass auch andere Anbieter keine besseren Konditionen erhalten konnten – und das führte in der Folge zu höheren E-Book-Preisen.
Die Verlage Hachette, HarperCollins sowie Simon & Schuster einigten sich bereits mit dem Justizministerium und akzeptierten Bedingungen wie die, zwei Jahre lang Händlern keine Einschränkungen aufzuerlegen, die E-Books wieder zu reduzierten Preisen anbieten wollen. Nicht eingeknickt sind Apple sowie die Verlage Penguin und Macmillan (eine Tochterfirma der deutschen Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck).
Sie werden sich vor Gericht harten Vorwürfen des Justizministeriums stellen müssen. „Dieser Wechsel des Geschäftsmodells wäre ohne die Verschwörung der Beklagten nicht erfolgt“, heißt es in der Klageschrift. Sie hätten damit gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen. Die Klage zielt auf ein Verbot des „Festlegens von Preisstufen durch heimliche Absprachen, die zu einer De-facto-Preisbindung führen“. Weiterhin sollen Apples E-Book-Verträge mit den Verlagen für ungültig erklärt werden, die E-Book-Händler daran hindern, eigene und günstigere Verkaufspreise zu bestimmen.
[mit Material von Declan McCullagh, News.com]
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