Patentstreit mit Nokia: LG Mannheim gibt IPCom Recht

Demnach verletzen die Finnen ein UMTS-Schutzrecht des Münchner Patentverwalters. Nokia zufolge sind aber nur ältere Patente betroffen. Ein ähnliches Europäisches Patent könnte kommende Woche widerrufen werden.

Das Landgericht Mannheim hat sich im Streit im Nokia auf die Seite des Münchner Patentverwalters IPCom gestellt. Nach Angaben des Handelsblatts stellten die Richter die Verletzung eines IPCom-Patents fest, das den Funkstandard UMTS betrifft. Nokia kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen, wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet. Zuständig wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Patente Patentstreit

Zugleich betonten die Finnen, von dem Urteil seien nur ältere Geräte betroffen; die neueren Modelle nutzten andere Techniken. Das Deutsche Patent DE 199 10.239.2 beschreibt ein „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen“. Der Verwalter hatte es zusammen mit einer Reihe anderer Schutzrechte 2007 von Bosch übernommen, das schon 2003 bei dem Versuch gescheitert war, seine Technologie an Nokia zu lizenzieren.

Nokia behauptet seit Längerem, einen Weg gefunden zu haben, wie es IPComs Patent nicht verletzt. Der Patentverwalter hält dagegen, das dies gar nicht möglich sei, weil die Technik zum UMTS-Standard gehöre. Der finnische Hersteller war schon im Juni 2011 vor einem Londoner Gericht mit dem Versuch gescheitert, ein Europäisches Patent von IPCom annullieren zu lassen.

IPCom liegt indes auch mit HTC im Clinch. Anfang Dezember hatte der Patentverwalter rund 100 Einzelhändler und Großhändler in Deutschland abgemahnt, weil sie 3G-Smartphones der Taiwaner verkaufen. Unter den Betroffenen waren Mobilfunkanbieter und Handelsketten wie Media-Saturn.

Mitte Dezember erwirkte HTC einen einstweilige Verfügung. Damit darf IPCom HTCs Händlern nicht mehr mit Klagen drohen, weil sie UMTS-fähige Produkte der Taiwaner verkaufen. Nach Ansicht des Bezirksgerichts Düssledorf waren die Drohungen des Patentverwalters „nicht gerechtfertigt“.

Vor über drei Jahren hatte IPCom eine Patentklage gegen HTC gewonnen. Der Hersteller soll das europäische Schutzrecht EP 1186189 verletzen. Es beschreibt ein „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf mindestens einen von mehreren Teilnehmerstationen gemeinsam nutzbaren Telekommunikationskanal eines Telekommunikationsnetzes an mindestens eine Teilnehmerstation“.

Die Abmahnungen von IPCom bezogen sich allerdings nicht auf das Patent 1186189, sondern auf ein #100a genanntes Schutzrecht – eine sogenannte Teilanmeldung, die wiederum das ursprüngliche Patent ergänzen soll. Bisher gibt es jedoch kein Gerichtsurteil, das HTC Verstöße gegen die Ergänzung vorwirft.

Derzeit läuft ein Einspruchsverfahren gegen das Patent. Den Taiwanern zufolge gibt es Anzeichen dafür, dass es bei einer Anhörung am 24. April 2012 widerrufen wird. Bei ebendiesem Schutzrecht war Nokia mit dem Versuch gescheitert, es annullieren zu lassen.

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