Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat in der Bundespressekonferenz seinen Tätigkeitsbericht für 2010 und 2011 vorgelegt. Demnach nutzen immer mehr Menschen ihr Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen. Die E-Government-Initiative der Bundesregierung hält er aber für „zu unverbindlich“. Schaar begrüßt es, dass die Rechtsprechung im Berichtszeitraum mehrfach den Weg für eine breitere Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes geebnet hat.
Peter Schaar (Bild: BfDI)
Ausdrücklich hervorgehoben hat Schaar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das deutlich gemacht habe, dass auch Informationen über die Regierungstätigkeit grundsätzlich herausgegeben werden müssen. Das Gericht habe damit der Verwaltung bei der Suche nach Verweigerungsgründen einen Riegel vorgeschoben. „Statt Ausnahmen vom Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu erfinden, sollten die Behörden verstärkt Informationen auch ohne Antrag zur Verfügung stellen.“
Die E-Government-Initiative der Bundesregierung geht Schaar dagegen nicht weit genug. „Die naheliegende Verknüpfung dieses Ansatzes mit dem Rechtsanspruch auf Informationszugang wird peinlich vermieden. Hier erwarte ich ein Umdenken.“
Laut Schaar sollte die Bundesregierung den Informationszugang erleichtern, indem die auf verschiedene Gesetze aufgeteilten Regelungen einheitlich gestaltet und erweitert werden. Von der laufenden, durch den Bundestag angestoßenen Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes erwartet der Datenschutzbeauftragte eine Stärkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten.
2011 wurden 3280 Anträge auf Informationszugang gestellt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 110 Prozent. Im ersten Berichtszeitjahr 2010 verzeichneten die Bundesbehörden lediglich 1557 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Nach Ansicht von Schaar sollte die Bundesregierung das gestiegene Interesse an Verwaltungsinformationen ernst nehmen.
Schaar präsentierte auch einige ausgewählte Fälle. Dazu gehört eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach Gästelisten des Bundeskanzleramts offenzulegen sind. Außerdem bezeichnete Schaar den Mustervertrag für Vorstände der Bundesbank, das Sicherheitskonzept der geplanten, aber nicht realisierten Magnetschwebebahn München (Transrapid) und die Geheimhaltung eines UFO-Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags als problematisch. Im letztgenannten Fall liegt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vor, wonach Einsicht gewährt werden muss. Dagegen hat der Bundestag jedoch Berufung eingelegt.
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