Das Europäische Patentamt hat ein Schutzrecht für ungültig erklärt, das der Münchner Patentverwalter IPCom für Klagen gegen Nokia und HTC einsetzt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, hat IPCom bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Zudem teilte der Verwalter mit, das Schutzrecht sei so lange gültig, bis eine Entscheidung in letzter Instanz getroffen sei.
Nokia erklärte hingegen, die Entscheidung bedeute, dass es seine Produkte weiter in Deutschland verkaufen dürfe. Bloomberg zufolge hatte ein Düsseldorfer Gericht gestern der Deutschen Telekom und Vodafone verboten, Produkte von HTC und Nokia zu verkaufen, die IPComs Patent verletzen. Beide Mobilfunkprovider können gegen das Urteil in Revision gehen.
„Das heutige Urteil berührt nicht die erfolgreichen Gerichtsentscheide bezüglich Patentverletzungen, die gegen HTC und Nokia in Deutschland und Großbritannien ergangen sind“, erklärte IPCom gegenüber Reuters. In beiden Fällen geht es um einen „#100a“ genannten Zusatz zum europäischen Patent EP 1186189, das der Münchner Patentverwalter 2007 von Bosch erworben hatte. Es beschreibt ein „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf mindestens einen von mehreren Teilnehmerstationen gemeinsam nutzbaren Telekommunikationskanal eines Telekommunikationsnetzes an mindestens eine Teilnehmerstation“.
Bei ebendiesem Patent war Nokia vergangenes Jahr in Großbritannien mit dem Versuch gescheitert, es annullieren zu lassen. Ein Londoner Gericht wies den Antrag der Finnen ab.
Vergangene Woche stellte sich auch das Landgericht Mannheim im Streit mit Nokia auf die Seite von IPCom. Die Richter waren der Ansicht, dass der finnische Hersteller ein deutsches Patent des Verwalters verletzt (DE 199 10.239.2) – die nationale Entsprechung des Europapatents. Nokia will in die nächste Instanz gehen – in diesem Fall vor das Oberlandesgericht Karlsruhe.
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