Bundesnetzagentur ermittelt wegen Routern gegen Telekom

Sie vermutet einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln. Die Telekom will "Call&Surf IP" und "Entertain IP" nur Anwendern mit ihr genehmem Router liefern. Sie begründet dies mit der Qualitätssicherung.

Die Deutsche Telekom ist aufgrund des Geschäfts mit Routern ins Visier der Bundesnetzagentur geraten. Ein Sprecher bestätigte die Ermittlungen gegenüber der Wirtschaftswoche. Überprüft würden die Vorgaben des Konzerns an die Vertriebspartner. Die Behörde vermutet Verstöße gegen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen.

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Demnach haben Telekom-Kunden grundsätzlich das Recht, zu entscheiden, welche Telefone oder Router sie mit ihren Telefonanschlüssen verbinden. Nun soll die Telekom aber in einem Schreiben Anfang März Vertriebspartnern vorgeschrieben haben, dass die beiden Produkte „Call&Surf IP“ und „Entertain IP“ nur an Interessenten abgegeben werden sollen, die „den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand“ haben. Sei dies nicht der Fall, dürfe nur ein Standard- oder Universalanschluss – also ein Analog- oder ISDN-Anschluss – verkauft werden.

Die Telekom weist den Vorwurf laut dem Bericht zurück und begründet das Schreiben mit der Sorge um die Qualität. „Wir können den vollen Leistungsumfang eines IP-Anschlusses nur garantieren, wenn alle Komponenten optimal zusammenspielen.“

Kurz zuvor waren Telekom-Router des Typs Speedport durch eine Sicherheitslücke in der WLAN-Software in die Schlagzeilen geraten. Experten hatten in den Routermodellen Speedport W 504V, Speedport W 723 Typ B und Speedport W 921V eine Schwachstelle entdeckt, über die der unautorisierte Zugriff auf interne Netzwerke möglich ist.

Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lässt sich über die Schwachstelle ein fremdes WLAN-fähiges Gerät unbemerkt an ein internes Netzwerk anschließen. Danach kann der Angreifer über den Zugang im Internet surfen sowie auf Netzwerkfestplatten oder die in freigegebenen Ordnern abgespeicherten Dateien zugreifen.

Für das Modell Speedport W 921V steht inzwischen ein Firmware-Update zum Download bereit. Besitzern der Modelle Speedport W 504V und Speedport W 723V Typ B hat das BSI empfohlen, vorübergehend über die Konfigurations-Weboberfläche des Geräts die WPS-Funktion zu deaktivieren.

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1 Kommentar zu Bundesnetzagentur ermittelt wegen Routern gegen Telekom

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  • Am 2. Mai 2012 um 11:16 von Paul

    Telekom Garantie
    „Wir können den vollen Leistungsumfang eines IP-Anschlusses nur garantieren, wenn alle Komponenten optimal zusammenspielen“

    Tolle Aussage, aber seit wann hat die Telekom jemals eine Garantie gewährt?
    Es wurde Dienstleistungen an Kunden verkauft obwohl der Telekom bekannt war das die entsprechende Leitung zu langsam war, wo bleibt da dieses Garantieversprechen?

    Man kommt sich vor wie zu Zeiten der Post, als man gezwungen war nur Posttelefone zu benutzen.
    Jedes elektronische Gerät muß heutzutage gewisse Normen erfüllen, gewisse Leistungsdaten einhalten, und manche tun es besser als die von der Telekom vorgegebenen Geräte.
    Hier will man anscheinend wieder an alte Monopolzeiten anknüpfen.

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