EuGH: Programmiersprachen sind nicht urheberrechtlich geschützt

Das gilt auch für die Funktionalität eines Computerprogramms. Im Gegensatz zu Quellcode und Objektcode sind sie keine Ausdrucksform einer Anwendung. Das Urteil ergeht im Streit zwischen World Programming Limited und SAS Institute.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache urheberrechtlich nicht geschützt sind. Das Urteil erging zugunsten von Word Programming Limited (WPL), das gegen das SAS Institute geklagt hatte.

EuGH

WPL soll unerlaubt Funktionen des von SAS Institute entwickelten SAS System für sein World Programming System (WPS) verwendet haben. Bei ersterem handelt es sich um einen integrierten Satz von Programmen, der es Nutzern ermöglicht, Aufgaben im Bereich Datenverarbeitung und -analyse durchzuführen. WPL wollte sicherstellen, dass das World Programming System in der SAS-Sprache geschriebene Anwendungsprogramme ausführen kann.

„Für die Erstellung des WPS erwarb WPL rechtmäßig Kopien der Lernausgabe des SAS-Systems, die mit einer Lizenz geliefert wurden, nach der die Rechte des Lizenznehmers auf nicht produktive Zwecke beschränkt waren“, heißt es in der Urteilsbegründung (PDF). „WPL benutzte und untersuchte diese Programme, um ihr Funktionieren zu verstehen, doch weist nichts darauf hin, dass sie Zugang zum Quellcode der SAS-Komponenten hatte oder diesen vervielfältigt hätte.“

Nach Einschätzung des Gerichts sind „Ideen und Grundsätze, die irgendeinem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze, nicht im Sinne der Richtlinie 91/250 urheberrechtlich geschützt.“ Geschützt seien Computerprogramme in all ihren Ausdrucksformen wie Quellcode und Objektcode. Die Funktionalität eines Programms, die Programmiersprache und das Dateiformat seien aber keine Ausdrucksform. „Daher genießen sie keinen urheberrechtlichen Schutz.“

Das Urteil aus Luxemburg weist Parallelen zum Rechtsstreit zwischen Oracle und Google um die Verwendung von Java in Android auf. Google vertritt die Ansicht, dass die für Java benötigten APIs ohne Lizenz verwendet werden können, weil die Programmiersprache Java an sich frei verfügbar ist. Oracle, dem die Rechte an Java und die zugehörigen Patente gehören, behauptet hingegen, Google setzte 37 Java-APIs unerlaubt ein.

Es gibt allerdings auch Unterschiede. Groklaw weist darauf hin, dass WPL keinen Zugang zum SAS-System-Quellcode hatte. Der Java-Quellcode ist jedoch über Apache Harmony erhältlich. Oracle zufolge hat Google für Android Teile des Java-Quellcodes Zeile für Zeile kopiert.

Darüber hinaus hat das Urteil im Fall WPL gegen SAS Institute nur Gültigkeit für Europa. Der Streit zwischen Oracle und Google wird jedoch vor einem Gericht in den USA verhandelt.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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