Ein Berufungsgericht in London hat Nokias Antrag zurückgewiesen, im Patentstreit mit IPCom das Urteil aus der ersten Instanz aufzuheben. Es bestätigte stattdessen eine Entscheidung vom Juni, wonach die Finnen ein Schutzrecht des Münchner Patentverwalters verletzen. Nokia glaubt, dass der Beschluss keinen Einfluss auf seine aktuellen Produkte hat, wie es Computerworld sagte. IPCom hingegen strebt weiterhin ein Verkaufsverbot für alle 3G-Handys von Nokia an.
Nokia vertritt dem Bericht zufolge die Ansicht, dass IPComs Patent EP 1841268 gemäß dem jetzt bestätigten Urteil vom 16. Juni nur mit Änderungen gültig ist und dass nur ältere Softwareversionen von Nokia möglicherweise dagegen verstoßen. Für neuere Versionen, die in aktuellen Produkten benutzt würden, gelte das nicht.
IPCom hingegen unterstellt, das erstinstanzliche Urteil bestätige die Gültigkeit des Schutzrechts und dessen Zugehörigkeit zum UMTS-Standard. Damit betreffe es alle 3G-Mobiltelefone von Nokia, so ein Sprecher des Unternehmens. Nokia habe nun die Möglichkeit, mit IPCom über eine Lizenz für die Nutzung seines geistigen Eigentums zu verhandeln, zitiert Computerworld aus einer Pressemeldung des Patentverwalters.
Das fragliche Patent beschreibt, wie Kanäle in einem 3G-Mobilfunknetz einzelnen Nutzern zugeordnet werden. Der Verwalter hatte es zusammen mit einer Reihe anderer Schutzrechte 2007 von Bosch übernommen, das schon 2003 bei dem Versuch gescheitert war, seine Technologie an Nokia zu lizenzieren. Zudem erklärte das Europäische Patentamt das IPCom-Patent Ende April für ungültig. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da das Unternehmen angekündigt hat, in Berufung zu gehen. IPCom wertet das Urteil des Londoner Berufungsgerichts sogar als Zeichen dafür, dass seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Patentamts erfolgreich sein wird.
Im April stellte sich auch das Landgericht Mannheim im Streit mit Nokia auf die Seite von IPCom. Die Richter waren der Ansicht, dass der finnische Hersteller ein deutsches Patent des Verwalters verletzt (DE 199 10.239.2) – die nationale Entsprechung des Europapatents. Nokia will in die nächste Instanz gehen – in diesem Fall vor das Oberlandesgericht Karlsruhe.
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