Neue Urheberabgabe macht Flash-Speichermedien erheblich teurer

Sie steigt zwischen 800 und 1850 Prozent an. Das könnte USB-Sticks und SD-Karten um circa 20 bis 35 Prozent verteuern. Die GEMA begründet die Anhebung mit den gewachsenen Speicherkapzitäten. Der neue Tarif gilt bereits ab 1. Juli 2012.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat eine drastische Erhöhung der Pauschalabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten angekündigt. Bereits zum 1. Juli sollen die Tarife um 800 bis 1850 Prozent angehoben werden, wie der Informationskreis Aufnahmemedien, die Vertretung der betroffenen Hersteller, mitgeteilt hat.

GEMA Logo

Auf einer Veranstaltung in München hat die GEMA, eine der in der ZPÜ vertretenen deutschen Verwertungsgesellschaften, zu der für den ersten Juli angekündigten Erhöhung Stellung genommen. Wie unter anderem „Die Welt“ berichtet, begründet die Organisation die deutliche Erhöhung mit dem technischen Fortschritt: Die Abgabe werde lediglich an die gestiegenen Speicherkapazitäten angepasst. GEMA-Sprecher Peter Hempel spricht sogar davon, dass die aktuellen Speichermöglichkeiten einen noch deutlicheren Anstieg rechtfertigen würden.

Auf Speichermedien zahlen die Hersteller in Deutschland eine pauschale Abgabe. Die war im April 2010 durch einen Kompromiss zwischen ZPÜ und Bitkom auf 10 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte festgelegt worden. Mitgliedsfirmen des Bitkom und des Informationskreises Aufnahmemedien zahlten nur 8 Cent. Die Einigung galt für 2010 und 2011 verkaufte Produkte. Eine neue Vereinbarung kam nicht zustande. Die GEMA beziehungsweise die ZPÜ hält sich daher – wie auch schon bei anderen Urheberabgaben – durch ihren Auftrag für berechtigt, einseitig Abgaben festzusetzen. Diese unterliegen allerdings einer Prüfung durch das Patentamt. Sie könnte aber bis zu ein Jahr in Anspruch nehmen, wie Sprecher Hempel gegenüber dpa eingeräumt hat.

Für die Pauschalabgabe erhalten Verbraucher die Erlaubnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen. Allerdings bringt es eine Pauschalabgabe eben mit sich, dass sie auch auf Speichermdien zu entrichten ist, die überhaupt nicht für diesen Zweck benutzt werden – etwa SD-Karten in Digitalkameras, auf denen lediglich privat erstellte Fotos abgelegt werden.

Der Informationskreis Aufnahmemedien geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der verkauften Speicherkarten SD-Karten sind, die hauptsächlich in Digitalkameras und Camcordern eingesetzt werden. „Dieses Vorgehen zeigt, dass die Verwertungsgesellschaften offensichtlich nicht mehr willens und in der Lage sind, mit der ihnen vom Gesetz zugesprochenen Aufgabe verantwortlich umzugehen“, kritisiert der Herstellerverband.

Der neue Tarif dürfte Flash-Speichermedien erheblich vertreuern. Beispielsweise kostet das ‚Sandisk Cruzer Edge 4GByte USB-Flashlaufwerk‘ online ohne Versandkosten zwischen 3,01 und 4,50 Euro. Die neue Abgabe dafür liegt bei 0,91 Euro, also rund einem Viertel des Produktpreises. Ein Samsung-SD-Karte (MBSS2G) mit 2 GByte kostet laut guenstiger.de in Onlineshops ohne Versandkosten zwischen 4,80 und 6,00 Euro. Die neue Abgabe liegt ebenfalls bei 0,91 Euro, also circa einem Fünftel des Warenwertes. Ein weiteres Beispiel: Die „Class 4“-Micro-SD-Karte SDU16GBAHC4OPTIMA-EF von PNY mit 16 GByte ist online ab 10,13 Euro erhältlich, die Abgabe von 1,95 Euro würde sie ebenfalls um rund ein Fünftel teurer machen.

„Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern“, kritisiert daher auch Bitkom -Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus.“ Der Verband beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen.

Urheberabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks ab 1. Juli 2012

Produkt Bisherige Vergütung je Stück Vergütung je Stück nach neuem Tarif Erhöhung
USB-Sticks mit Speicherkapazität ≤ 4 GByte 0,10 0,91 810 Prozent
USB-Sticks mit Speicherkapazität > 4 GByte 0,10 1,56 1550 Prozent
Speicherkarten mit Speicherkapazität ≤ 4 GByte 0,10 0,91 810 Prozent
Speicherkarten mit Speicherkapazität > 4 GByte 0,10 1,95 1850 Prozent

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

Themenseiten: Business, Storage, Urheberrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Neue Urheberabgabe macht Flash-Speichermedien erheblich teurer

Kommentar hinzufügen
  • Am 28. Mai 2012 um 12:23 von Sebastian R.

    Schuldvermutung
    Bei diesem Pauschalvergütungsprinzip liegt die gleiche Schuldvermutung zu Grunde, wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Man geht einfach mal davon aus, dass die Bürger rechstwidrig handeln. Die "wenigen" Unschuldigen werden als akzeptabler Kolateralschaden betrachtet. Das sind alles nur kleine Schritte. Aber wenn sich die Bürger nicht dagegen wehren und der Politik diese Denkweise erlauben, wird am Ende die freiheitlich Demokartische Grundordnung gefährdet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *