Weitere Klage gegen Facebook wegen Täuschung von Aktionären

Sie liegt einem Bezirksgericht für den Staat New York vor. Der Vorwurf lautet auf "selektive Informationsstreuung". Facebooks Umsatzwachstum hatte sich demnach zum Zeitpunkt des IPO schon "schwerwiegend und deutlich" reduziert.

Die „selektive Informationsstreuung“ anlässlich des Börsengangs von Facebook hat eine weitere Klage durch Kleinaktionäre ausgelöst. Sie liegt dem Bezirksgericht für den Süden des Bundesstaats New York seit Freitag vor, wie jetzt bekannt wurde.

Die Investoren beantragen eine Zulassung als Sammelklage. Es heißt darin, der Börsenprospekt habe nur eine allgemeine Warnung enthalten, dass eine verstärkte Zurückhaltung der Werbetreibenden zu geringerem Umsatz führen könne. Es sei aber verschwiegen worden, dass Facebook schon „eine schwerwiegende und deutliche Reduktion seines Umsatzwachstums erlebte“, da immer mehr Nutzer von Mobilgeräten statt über das Web auf das Social Network zugriffen.

Die wichtigen Informationen zu den Performance-Schätzungen hätten aber nur ausgewählte Investoren zu lesen bekommen, heißt es weiter. In der Börsenregistrierung und im Prospekt hätten sie nicht gestanden.

Facebook nennt die Klage unbegründet und will sich mit aller Kraft verteidigen. Mit exakt diesen Worten hatte es schon auf eine ähnliche Klage vor dem Bezirksgericht Manhattan reagiert. Auch ihr zufolge sollen die Emissionsbanken – Morgan Stanley, JPMorgan Chase und Goldman Sachs – nur wenige „bevorzugte“ Investoren über eine neue Prognose in Kenntnis gesetzt haben, nicht jedoch die Vielzahl kleinerer Anleger.

Facebook hatte seine Aktien am Freitag, 18. Mai 2012 zum Preis von 38 Dollar ausgegeben. Trotz massiver Stützungskäufe beendete das Papier den ersten Tag nur mit einem Plus von 0,23 Dollar. Am folgenden Dienstag kostete es nur noch 31 Dollar, gestern – also drei Wochen später – schloss es mit 26,90 Dollar.

Außerdem sorgte die Nasdaq durch technische Probleme ihrer vollelektronischen Handelsplattform schon am ersten Tag für enttäuschte und aufgebrachte Anleger. Ein Investor aus dem US-Bundesstaat Maryland reichte deswegen Klage gegen die Technologiebörse ein. Er verlangt Schadenersatz in nicht genannter Höhe und strebt den Status einer Sammelklage an, da viele Anleger ebenso wie er durch die mangelhafte Organisation Geld verloren hätten.

Klageschrift gegen Facebook

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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