Java-Prozess: Google fordert von Oracle 4 Millionen Dollar Gerichtskosten

2,9 Millionen Dollar entfallen auf die Erstellung beglaubigter Abschriften. Weitere 986.000 Dollar hat Google für gerichtliche bestellte Gutachter ausgegeben. Richter William Alsup muss noch über Googles Antrag entscheiden.

Google hat Oracle eine Rechnung über Gerichtskosten in Höhe von 4 Millionen Dollar vorgelegt. Das geht aus einem Antrag beim zuständigen Bezirksgericht in San Francisco hervor. Ende Juni hatte das Gericht Google 14 Tage Zeit gegeben, seine Forderungen vorzulegen.

Dem Antrag zufolge stellte Google im Lauf des Verfahrens auf Anforderung von Oracle mehr als 3,3 Millionen elektronische Dokumente mit mehr als 20 Millionen Seiten zur Verfügung. Insgesamt seien mehr als 97 Millionen Dokumente verarbeitet und geprüft worden.

Für die Erstellung beglaubigter Abschriften und Kopien soll Oracle 2,9 Millionen Dollar an Google bezahlen. Weitere 986.000 Dollar fordert Google als Ausgleich für Kosten, die durch vom Gericht bestellte Sachverständige angefallen sind. Zudem stehen Gebühren für gedruckte und elektronisch aufgezeichnete Gerichtsprotokolle in Höhe von 143.000 Dollar im Raum. Eine Entscheidung des zuständigen Richters William Alsup zu Googles Antrag steht noch aus.

Oracle hatte Google 2010 wegen der Verwendung von Java in Android verklagt. Seit der Übernahme von Sun Microsystems Anfang 2010 ist Oracle Eigentümer von Java.

Ende Mai 2012 entschied Alsup, dass Oracles 37 Java-APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen. Zuvor hatten die Geschworenen festgestellt, dass Google Oracles Patente nicht verletzt. Da weder ein Verstoß gegen das Urheberrecht noch gegen Schutzrechte vorlag, wurde der dritte Teil des Verfahrens, der der Ermittlung des Schadenersatzes dienen sollte, abgesagt.

Im Juni schließlich verzichtete Oracle auf eine Entschädigung von Google, um den Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens zu beschleunigen und einen Berufungsantrag vorzubereiten. Der Schadenersatz steht jedoch wieder zur Diskussion, sollte Oracle in der zweiten Instanz ein Urteil zu seinen Gunsten erhalten.

Gerichtskosten-Antrag

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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