Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage zurückgewiesen, mit der Apple Motorola Mobility eine Verletzung seiner geschützten Geschmacksmuster vorwarf und ein Verkaufsverbot zu erreichen versuchte. Das Gericht urteilte jedoch, das Android-Tablet Motorola Xoom unterscheide sich genügend von Apples iPad, um eine Verwechslung auszuschließen.
Das Gericht wies gleichzeitig einen Gegenantrag von Motorola zurück, das die iPad-Geschmacksmuster für ungültig erklären lassen wollte. Da die Anträge beider Parteien zurückgewiesen wurden, muss Apple für zwei Drittel der Kosten aufkommen und Motorola für ein Drittel. Beiden Parteien steht offen, das Oberlandesgericht als nächste Instanz anzurufen. Weder Apple noch Motorola reagierten auf Kommentaranfragen.
Schon in zwei vorhergehenden Anhörungen hatte die vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erkennen lassen, dass sie Apples Klage wenig Chancen einräumt. Sie billigte dem Motorola Xoom genug Unterschiede in der äußeren Form zu, um als individuelles Produkt zu gelten. Bloomberg zitierte sie im Juni mit den Worten: „Wir glauben nicht, dass jemand mit dem Xoom in einem Café sitzt und hofft, dass andere denken, er besitze ein iPad.“
Im Markt konnte das Xoom nicht die hohen Erwartungen Motorolas erfüllen, obwohl es als erstes Flaggschiff-Tablet mit Android 3.0 Honeycomb erschienen war und später auf Android 4.0 Ice Cream Sandwich aktualisiert wurde. Der inzwischen von Google übernommene Hersteller bot es allerdings zunächst teurer als das iPad an. Nach Zahlen von Comscore liegt es im US-Markt unter den Android-Tablets hinter Amazons Kindle Fire und Samsungs Galaxy Tab an dritter Stelle mit einem Marktanteil von sieben Prozent.
[mit Material von Roger Cheng, News.com]
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