Apple fordert Verkaufsverbot für acht Samsung-Smartphones

Darunter sind das Galaxy S 4G und mehrere Varianten des Galaxy S2. Sie sollen mehrere Patente und Geschmacksmuster verletzen. Außerdem will Apple, dass das Galaxy Tab 10.1 4G vom US-Markt verschwindet.

Apple hat in Gerichtsunterlagen die Smartphones von Samsung benannt, für die es ein Verkaufsverbot beantragen will. Die Liste umfasst acht Handys: Galaxy S 4G, vier Varianten des Galaxy S2, Galaxy S Showcase, Droid Charge und Galaxy Prevail. Apples Patentklage richtete sich gegen insgesamt 28 Mobiltelefone der Koreaner.

iPhone und Samsung-Smartphone - zum Verwechseln ähnlich?

In seinem Schriftsatz nennt Apple auch die einzelnen Schutzrechte beziehungsweise Geschmacksmuster, die die Smartphones sowie ihre Verpackungen verletzen sollen. Die meisten Verstöße unterstellt Apple beim Galaxy S 4G. Es soll zwei Design-Patente, drei Patente die die Bedienung betreffen und zwei Geschmacksmuster verletzen.

Dem Urteil der Geschworenen zufolge entfällt auf diese acht Geräte eine Entschädigungssumme von 460,8 Millionen Dollar. Das entspricht weniger als der Hälfte des Schadenersatzes von 1,05 Milliarden Dollar, den die Jury Apple zugesprochen hat. Der Betrag könnte sich allerdings noch ändern. Da die Geschworenen Vorsatz festgestellt haben, kann die vorsitzende Richterin Lucy Koh den Schadenersatz noch verdreifachen.

Apple behält sich vor, die Liste der zu verbannenden Geräte zu erweitern. Zuerst gehe es nur darum, den „sofortigen und anhaltenden irreparablen Schaden, den Apple erleidet“, abzuwenden.

Samsungs Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 ist in der Aufstellung nicht enthalten. Die Jury hatte lediglich Verstöße gegen drei Patente für die Bedienung festgestellt, nicht jedoch gegen Apples patentiertes Tablet-Design. Samsung versucht aufgrund dessen, die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 zu erreichen. In einem separaten Schriftsatz verlangt Apple jedoch, dass die 4G-Version des Tablets vom Markt genommen wird, da sie sich nicht grundlegend von den patentverletzenden Geräten unterscheide.

Apple Samsung VerkaufsverbotApple fordert für acht Smartphones von Samsung ein Verkaufsverbot in den USA (Bild: Pacer).

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Themenseiten: Apple, Mobile, Patente, Samsung, Smartphone, Tablet

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Apple fordert Verkaufsverbot für acht Samsung-Smartphones

Kommentar hinzufügen
  • Am 28. August 2012 um 12:59 von Stony1965

    Heute ist es Samsung und morgen alle anderen… Ein sehr gefährliches Gerichtsurteil!
    Mercedes Benz verklagt morgen auch alle KFZ-Hersteller der Welt die Autos bauen und grundlegende Eigenschaften (4 Räder, Motor, Lenkung etc.) bei Mercedes abschaut haben!
    … und nicht zu vergessen! Weder das IPad (Tablet) noch das IPhone (Smartphone) sind Erfindungen von Apple!

    • Am 28. August 2012 um 16:05 von Tada

      Mag mir mal einer diese Logik erklären… auf der einen Seite sind weder iPhone noch iPad Erfindungen von Apple. Trotzdem sieht alles was nicht von Apple in diesem Bereich kommt doch genauso aus (und bitte behauptet nicht, das Windows Tablet mit Tastatur und Stylus von 2001 hat was mit einem iPad oder einem aktuellen Samsung Tablet zu tun, das war eher ein Netbook – und nur am Rande, weshalb hat sich das wohl damals nicht verkauft?). Und Samsung hat nun wirklich nicht vor Apple Tablets gebaut oder gar Smartphones mit Touchscreen. Woher kam das dann alles? Und wieso konnte Apple seine Produkte verkaufen, und vor Apples Markteinführung gab es weder einen Touchscreenhandymarkt noch einen Markt für Tablets? Und was zum Henker hat die Erfindung des Rades mit einem Handy oder einem Spaßtablet zu tun? Ohne Rad komme ich im Alltag nicht aus, ohne Handy und Tablet sehr wohl. Einerseits hat Apple nix weltbewegendes gemacht, andererseits bauen alle „das Rad“, das auch Apple baut? Paradox, Paranoid.

  • Am 28. August 2012 um 10:59 von xxxxxxx

    Apple auf dem Weg zum Monopolisten ? Das wäre schlecht für die Konsumenten.

    • Am 28. August 2012 um 18:13 von oskar40

      1. Das Risiko, beim Kauf Apple mit Samsung zu verwechseln, halte ich für eher gering. Dem Kauf geht eine (mehr oder weniger durchdachte) Auswahl voraus, egal nach welchen Kriterien.
      2. Daher halte ich diesen Rechtsstreit für absurd und überflüssig. Das ist keine Sache für Juristen, sondern für den Markt, meinetwegen auch für das Marketing.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *