Richter William Alsup hat über die Gerichtskosten entschieden, die Oracle im Java-Prozess an Google bezahlen muss. Von den von Google geforderten 4.030.669 Dollar lehnte das Gericht 2,9 Millionen Dollar ab. Damit steht dem Suchkonzern nur eine Entschädigung von rund einer Million Dollar zu.
Der Betrag deckt vor allem Kosten ab, die durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen James Kearl entstanden sind. Außerdem erhält der Suchkonzern einen Ausgleich für Gebühren für gedruckte und elektronisch aufgezeichnete Gerichtsprotokolle in Höhe von 143.000 Dollar.
Die abgelehnten 2,9 Millionen Dollar sind bei der Erstellung elektronischer Dokumente wie beglaubigter Abschriften und Kopien durch das US-Unternehmen FTI Consulting entstanden. Seine Entscheidung begründet das Gericht mit in dem Betrag enthaltenen Kosten für die Suche nach Dokumenten, deren Organisation und Analyse sowie Ausgaben für Konferenzen und vorbereitende Arbeiten, die nicht erstattungsfähig seien.
Richte Alsup hat zudem seine Suche nach Journalisten und Bloggern aufgegeben, die beide Parteien bezahlt haben sollen, um über den Java-Prozess zu berichten. Er versicherte zudem, dass keinerlei Kommentare die Entscheidungen des Gerichts beeinflusst hätten.
Oracle hatte auf eine entsprechende Anweisung des Gerichts hin den Patentblogger Florian Müller als Berater genannt, der seine Tätigkeit für das Unternehmen schon zuvor in seinem Blog offengelegt hatte. Mit Googles Behauptung, es habe weder Journalisten noch Blogger bezahlt, war das Gericht anfänglich nicht zufrieden. Der Suchkonzern hielt jedoch an seiner Aussage fest.
Darüber hinaus ist Google mit seinem Antrag auf eine neue Verhandlung über die neun Zeilen Code der RangeCheck-Methode gescheitert, die der Suchkonzern laut Urteil der Geschworenen kopiert haben soll. Alsup zufolge legte Google keine neuen Argumente vor, die einen neuen Prozess rechtfertigen.
[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]
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