Die Internetbehörde ICANN akzeptiert bis Sonntag Kommentare zu der Frage, ob Inhaber neuer Top-Level-Domains diese auch ohne Punkt verwenden dürfen sollen. Wenn also Amazon die von ihm beantragte Domain .music zugesprochen würde, muss entschieden werden, ob es künftig auch unter http://music erreichbar sein soll – oder nur unter http://amazon.music.
In einem einige Monate alten ICANN-Bericht (PDF) wurde von punktlosen Domains noch „stark abgeraten“. Der dort gemachte Vorschlag lautet, solche Nutzung „durch Verträge zu verbieten und grundsätzlich davon abzuraten“.
Den Autoren des Aufsatzes zufolge können punktlose Domains zu Fehlern in Browsern führen. Auch das verbreitete Mail-Protokoll SMTP sei nicht dafür ausgelegt. Weiter würden sie Inkompatibilitäten mit Firmen-Intranets auslösen, die oft punktlose Domainnamen allein für interne Zugriffe verwenden.
Im Bewerberhandbuch für die frei wählbaren, „generischen“ Top Level Domains (gTLDs) ist die punktlose Nutzung ausdrücklich verboten. Die ICANN scheint die Diskussion nun auf Druck der Bewerber erneut anzustoßen. Offiziell heißt es, der Aufsichtsrat habe eine Abstimmung mit den einschlägigen Communities gefordert.
Nach einer Bewerbungsphase mit Pannen und Fristverschiebungen liegen der ICANN derzeit Tausende Bewerbungen für Domains von .hamburg über .google und .cloud bis .sucks zur Bewertung vor. Die Erweiterung des Namensraums wird vielfach kritisiert. Zu erwarten ist, dass globale Brands gezwungen sein werden, sich zahlreiche weitere Adressen zu sichern.
[mit Material von Declan McCullagh, News.com]
Neueste Kommentare
3 Kommentare zu ICANN bittet um Feedback zu „punktlosen“ Top-Level-Domains
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
Habe ich das evtl. falsch verstanden? Ich lese die Beschreibung der ICANN so, dass z.B. Amazon mit den punktlosen Domains dann unter „http://amazon“ erreichbar wäre und nicht nur unter „http://amazon.topleveldomain“ …
Amazon wäre unter jeder gTLD punktlos erreichbar, die es bekommt (was noch entschieden werden muss). Wenn es das (ebenfalls beantragte) .amazon bekommt, wäre „http://amazon“ tatsächlich ausreichend. Ich persönlich glaube daran aber nicht. Die gTLDs sollten wahrscheinlich schon etwas breiter angelegt sein – und damit für viele Firmen interessant.
Klar ist auch, bei der Zuteilung der gTLDs kann die ICANN eigentlich nur alles falsch machen … soll sie beispielsweise Google die beantragte Domain .cloud zuteilen, und Microsoft kommt dann zu Google, um „http://azure.cloud“ zu buchen?
Wenn ich im Itranet einen Rechner mit dem namen „amazon“ aufstelle, wie soll der Browser bitte wissen, ob ich mit der Adresse http://amazon ins Intranet will, oder zum Versandhandel…?