EU-Justizkommissarin kritisiert Apples Garantiepolitik

Laut Viviane Reding informiert der iPhone-Hersteller nicht ausreichend über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Die Werbung für die kostenpflichtige Garantieerweiterung Apple Care nennt sie "irreführend". Sie fordert die EU-Staaten zum Handeln auf.

Nach Verbraucherschützern hat nun auch EU-Justizkommissarin Viviane Reding Apples Garantiepolitik gerügt. In einem Schreiben an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten informiert sie über die Versäumnisse des iPhone-Herstellers. Darin heißt es laut DPA: „Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.“

Apple bietet neben einer einjährigen Herstellergarantie die kostenplichtige Erweiterung Apple Care an, mit der sich der Zeitraum auf zwei (iPhone, iPad, iPod, Apple TV) beziehungsweise drei Jahre (Mac, Display) ausweiten lässt. Die Werbung dafür bezeichnet Reding in dem Schreiben vom 21. September als irreführend. Zudem versäume es Apple, auf die in der EU verpflichtende zweijährige Gewährleistung hinzuweisen. Die EU-Mitgliedsstaaten fordert Reding auf, nun aktiv zu werden und – basierend auf ihren nationalen Vorgaben – gegen Apple vorzugehen.

Die freiwillige Garantie deckt Mängel ab, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten. Die Gewährleistung gilt hingegen für Mängel, die schon zum Verkaufszeitpunkt bestanden haben, aber eventuell erst später entdeckt wurden. Laut EU-Recht hat jeder Kunde gegenüber dem Händler einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch.

„Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht ein automatisches und kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben“, schreibt die EU-Kommissarin.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte Apple schon im März zusammen mit zehn weiteren europäischen Organisationen wegen Apple Care abgemahnt. Der Vorwurf: Apple werbe online für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler hinzuweisen. Dadurch könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr hätten. Damit halte der iPhone-Hersteller seine Kunden aber davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen – was unlauterem Wettbewerb gleichkomme.

In Italien musste Apple aus diesem Grund bereits eine Geldstrafe von 900.000 Euro zahlen, nachdem seine Berufung im März abgewiesen wurde. Inzwischen erläutert der Hersteller die Regelungen für Garantie und Gewährleistung auf seiner Website in einer Tabelle.

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2 Kommentare zu EU-Justizkommissarin kritisiert Apples Garantiepolitik

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  • Am 2. Oktober 2012 um 10:28 von der Konni

    Ich frag mich wirklich warum das immer und überall gepostet wird.
    In Deutschland ist das total unerheblich.
    im 7. Monat dreht sich die Beweislast um und wer kann schon nach der Zeit sagen oder beweisen das der Mangel beim Kauf bestanden hat?
    Ein Jahr Garantie deckt das mehr als genug ab. Obwohl zwei Jahre Garantie bei Premium Produkten schon drin sein sollten.

  • Am 1. Oktober 2012 um 20:23 von Steve

    “Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.”

    Es steht niemandem eine Garantie zu. Nur das eine Jahr, welches Apple gewährt. Dies hat aber nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.

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