Ländervergleich: iPhone 5 in Kanada am günstigsten

Die Nordamerikaner zahlen für die 16-GByte-Version umgerechnet 555,51 Euro. In Deutschland kostet sie 679 Euro. Am teuersten ist das neue Apple-Handy mit umgerechnet 740 Euro in Ungarn. Der weltweite Durchschnittspreis liegt laut Idealo.de bei 668,55 Euro.

Der internationale Durchschnittspreis für das iPhone 5 mit 16 GByte Speicher liegt inklusive Steuer bei 668,55 Euro. Das hat der Online-Preisvergleichsdienst Idealo.de für 24 Länder weltweit ermittelt. In Deutschland verlangt Apple für die kleinste Version seines jüngsten Smartphones 679 Euro.

Am günstigsten kommen derzeit Kanadier an das iPhone 5: Sie bezahlen den sicherlich vertriebspsychologisch festgelegten Preis von 699 kanadischen Dollar, was lediglich 555,51 Euro entspricht und rund 17 Prozent unter dem weltweiten Durchschnittspreis liegt. Den Nordamerikanern kommt dabei auch der niedrige Basis-Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent zugute – der allerdings regional höher ausfallen kann. Ebenfalls vergleichsweise günstig lässt sich ein iPhone 5 in Hong Kong (umgerechnet 560,74 Euro) und in Singapur (598,39 Euro) erwerben.

Das für iPhone-5-Käufe günstigste Land in Europa ist die Schweiz. Dort kostet es 729 Franken, was zum Zeitpunkt des Vergleichs 603,15 Euro entsprach. In Großbritannien verlangt Apple 529 Pfund – umgerechnet 662,34 Euro. Damit ist das Telefon auf den britischen Inseln zwar deutlich teurer als in der Schweiz, die Briten bekommen es aber dennoch günstiger als die Bewohner aller anderen EU-Länder.

Wer in Deutschland in Grenznähe wohnt, hat nur Glück, wenn das Nachbarland Schweiz, Tschechische Republik (667,26 Euro), Luxemburg (664,34 Euro) oder Niederlande (670 Euro) heißt. Liegen dagegen Dänemark (697,54 Euro) oder Belgien (699 Euro) auf der anderen Seite des Schlagbaums ist das Smartphone sogar noch teurer als hierzulande.

In Bezug auf die Schweiz weist Idealo.de aber zu Recht darauf hin, dass bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat die sogenannten Reisefreimengen zu beachten sind. Die liegen für Gegenstände, die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmt sind, bei 300 Euro beziehungsweise 430 Euro für Flugreisende. Reisende müssen also für das neue iPhone Abgaben beim Zoll entrichten – die den scheinbaren Preisvorteil zunichtemachen. (Update 5. Oktober 14 Uhr 55: Übrigens: Bei sogenannten „nicht teilbaren Gütern“ lassen sich die Freibeträge nicht auf mehrere Personen aufteilen. Die Zollverwaltung erklärt das am Beispiel eines Bauernschranks ausführlich.)

Eine Reise nach Österreich oder Frankreich lohnt sich vielleicht wegen der Kaffehauskultur oder den Bergpanoramen, dem Louvre oder dem milderen Wetter, aber nicht wegen des iPhone-Kaufs: In beiden Ländern kostet es genausoviel wie in Deutschland – allerdings verdient Apple etwas weniger daran, weil die Mehrwertsteuersätze in beiden Ländern höher sind.

Weltweit am teuersten ist das iPhone 5 in Ungarn. Wer es dort kaufen möchte, muss fast 210.000 Forint auf den Tisch legen. Das klingt nicht nur viel, sondern ist es auch: Der Betrag entspricht umgerechnet über 740 Euro.

Idealo hat die Preise für das iPhone 5 (mit 16 GByte Speicher) in 24 Ländern verglichen. Deutschland und Österreich liegen nahe am Durchschnittswert von 668,55 Euro, in der Schweiz ist das Smartphone dagegen erheblich günstiger (Grafik: Idealo.de).Idealo hat die Preise für das iPhone 5 (mit 16 GByte Speicher) in 24 Ländern verglichen. Deutschland und Österreich liegen nahe am Durchschnittswert von 668,55 Euro, in der Schweiz ist das Smartphone dagegen erheblich günstiger (Grafik: Idealo.de).

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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Themenseiten: Apple, Marktforschung, Mobile, iPhone 5

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4 Kommentare zu Ländervergleich: iPhone 5 in Kanada am günstigsten

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  • Am 5. Oktober 2012 um 14:32 von Geronimo

    Die Angaben zum Kauf des iPhone 5 in der Schweiz durch Familien sind falsch. Bei „nicht teilbaren Gütern“ wie Mobiltelefonen können Reisefreigrenzen nicht addiert werden. Angaben hierzu liefert die Homepage des deutschen Zoll:

    Zitat:
    „Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.“

    „Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu verzollen ist.“

    Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

  • Am 5. Oktober 2012 um 13:25 von Tim K.

    Entschuldigung aber so einen Blödsinn habe ich noch nie gehört bzw. gelesen!
    1. Kanada = Die MwSt in Kanada ist zweigeteilt. Ein Teil als Bundessteuer GST (5%) sie gilt in ganz Kanada einheitlich. Aber jede Provinz (PST) erhebt nochmal eine eigene Steuer diese variert zwischen 7 und 11 Prozent. Dieser Hinweis fehlt leider in Gänze und somit ist das Iphone dann auch nicht mehr ganz so günstig. Auch wenn Sie dort Online bestellen, zahlen sie die PST der Provinz aus welcher Sie bestellen!
    2. Zoll-Freimengen. Es ist zwar richtig,m dass bei Flugreisen aus nicht EU Ländern eine Freigrenze von 430,- Euro pro Person gilt ABER sie können diese weder addieren (Familienausflug) noch werden diese 430,- Euro angerechnet wenn Sie einen Artikel einführen der im Einzelpreis schon über den 430,- Euro liegt.
    Liebe Redaktion von ZD Net … Sie sollten wirklich besser recherchieren bevor sie solch einen Blödsinn verbreiten!

    • Am 5. Oktober 2012 um 14:53 von Peter Marwan

      Hallo,
      im Beitrag heißt es: „Den Nordamerikanern kommt dabei auch der niedrige Basis-Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent zugute – der allerdings regional höher ausfallen kann.“ Damit ist – außer vielleicht für Steuerfachangestellte – eigentlich ausreichend auf die Tücken der Mehrwersteuerzweiteilung in Kanada hingewiesen.

      In Bezug auf die Schweiz haben Sie Recht: Wir haben den Teil zu „nicht teilbaren Gütern“ in den Erläuterungen der Zollverwaltung zunächst nicht korrekt interpretiert. Vor Einfuhr von iPhones, Bauernschränken oder anderen „nicht teilbaren Gütern“ empfehlen wir jedem dort selbst genau nachzuschauen: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

      Peter Marwan
      ZDNet-Redaktion

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