Börsengang: SEC findet angeblich keine Beweise für Fehlverhalten von Facebook

Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass das Social Network Informationen für Anleger zurückgehalten hat. Die Ermittlungen der Börsenaufsicht sind aber nicht abgeschlossen. Aktuell hat die Aktie nur noch den halben Wert des Ausgabepreises.

Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat einem Bericht von Bloomberg zufolge bisher keine Beweise dafür gefunden, dass Facebook vor seinem Börsengang wichtige Informationen für Investoren zurückgehalten hat. Eine nicht näher genannte Quelle sagte, die SEC habe kein Fehlverhalten des Social Network festgestellt.

Die Untersuchung an sich sei aber noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter in dem Bericht. Die SEC prüfe noch, ob Investoren Geld verloren hätten, weil das Unternehmen nicht ausreichend über die geschäftlichen Risiken der mobilen Nutzung informiert habe. Weder die SEC noch Facebook wollten den Bloomberg-Bericht kommentieren.

Die Börsenaufsicht hatte im Mai Ermittlungen zu Facebooks Börsengang eingeleitet, nachdem der Kurs der Aktie eingebrochen war. Den Ausgabepreis von 38 Dollar erreichte das Papier seitdem nie wieder. Am vergangenen Freitag lag der Schlusskurs bei 19 Dollar.

Ein Freispruch der SEC könnte Facebook helfen, sich gegen die zahlreichen Klagen zu verteidigen, die Anleger aufgrund ihrer Verluste eingereicht haben. Sie werfen dem Social Network vor, es habe in den entscheidenden Tagen vor dem Börsengang eine „erhebliche und umfangreiche Reduzierung“ seiner Wachstumsprognosen nicht öffentlich gemacht. Anfang Oktober beschloss ein Richtergremium auf Antrag von Facebook, dass die fast 50 anhängigen Verfahren zusammengefasst und von einem Bundesrichter in New York verhandelt werden sollen.

Facebook hält alle Klagen für unbegründet. Es kündigte an, sich vehement gegen die Anschuldigungen zu verteidigen.

[mit Material von Donna Tam, News.com]

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2 Kommentare zu Börsengang: SEC findet angeblich keine Beweise für Fehlverhalten von Facebook

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  • Am 22. Oktober 2012 um 16:11 von Johann

    Sollte die Überschrift nicht „SEC findet BISLANG keine Beweise für Fehlverhalten“ statt „SEC findet ANGEBLICH keine Beweise für Fehlverhalten“ heissen? Oder gilt bei ZDnet auch Sensation vor Qualität

    • Am 22. Oktober 2012 um 16:59 von Florian Kalenda

      „Angeblich“ bezieht sich allein darauf, dass die SEC das von Bloomberg gemeldete Ergebnis nicht selbst bestätigt hat.

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