Filesharer zu 1,5 Millionen Dollar Strafe verurteilt

Es ist das bislang härteste Urteil in einem BitTorrent-Verfahren. Der Richter schöpfte den gesetzlich höchstmöglichen Schadenersatz für zehn geteilte Filme aus. Die Videos enthielten digitale Wasserzeichen.

Ein US-Bundesgericht in Illinois hat die bislang höchste Geldbuße in einem BitTorrent-Verfahren verhängt. Kywan Fischer aus Virginia wurde dazu verurteilt, 1,5 Millionen Dollar Strafe an Flava Works zu bezahlen, einen Anbieter pornografischer Filme. Dem Beklagten wurde vorgeworfen, zehn Filme von diesem Anbieter käuflich erworben und sie dann über BitTorrent anderen zur Verfügung gestellt zu haben.

Richter John Lee setzte dabei mit 150.000 Dollar je Film den gesetzlich höchstmöglichen Schadenersatz an. Der verklagte Filesharer trug zum drastischen Urteil bei, indem er gar nicht erst vor Gericht erschien und sich nicht verteidigte.

Die klagende Firma machte die Urheberrechtsverletzung durch digitale Wasserzeichen glaubhaft. „Der Kläger verfügt über proprietäre Software, die jedem Mitglied seiner bezahlpflichtigen Websites einen einmaligen verschlüsselten Code zuweist“, hieß es dazu in der Klageschrift. „Jedes Mal, wenn der Beklagte die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Videos bezog, fügte sie einen verschlüsselten Code ein, der nur dem Beklagten zugewiesen war. Der verschlüsselte Code lautete in diesem Fall: ‚xvyynuxl‘.“

Anders als in den meisten ähnlichen Fällen hatte der Kläger damit zumindest mehr Indizien als nur eine IP-Adresse. Seit Anfang 2010 wurden mehrere Hunderttausend Bürger der USA wegen Downloads oder Sharing über BitTorrent verklagt. Fast alle Klagen wurden jedoch entweder abgewiesen, da die Indizien zu schwach beziehungsweise uneindeutig waren, oder durch eine außergerichtliche Einigung beigelegt.

Kritische Beobachter solcher Verfahren erwarten, dass Copyright-Inhaber das Urteil und die hohe Schadenersatzsumme in künftigen Schreiben anführen werden, mit denen sie zum Abschluss einer außergerichtlichen Einigung drängen, die mit einer Strafzahlung verbunden ist. Laut DieTrollDie handelte es sich allerdings um ein untypisches Verfahren, da sich der Beklagte nicht verteidigte und es mit dem eingebetteten Code mehr Indizien als nur IP-Adressen gab.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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