Microsoft will sich in Kopierschutz integrierte Überwachung patentieren lassen

Dies soll Lizenzen für bestimmte Zuseherzahlen ermöglichen. Auch eine Kindersicherung und die Altersfreigabe könnte man so durchsetzen. Der Konsument würde allerdings im eigenen Wohnzimmer ausgeschnüffelt.

Microsoft hat in den USA ein Patent auf ein Verfahren beantragt, um per Kamera zu überprüfen, ob Anwender für kopiergeschützte Inhalte ausreichende Lizenzgebühren gezahlt haben. Der Antrag mit der laufenden Nummer 20120278904 sieht einen in Geräte wie Fernseher, Computer, Smartphones und Tablets integrierten Überwachungsmechanismus vor, um Richtlinien für Digital Rights Management (DRM; zu Deutsch Kopierschutz) durchzusetzen.

Ein Microsoft-Patent sieht eine in den Kopierschutz für Filme integrierte Wohnzimmerüberwachung vor (Bild: via USPTO).Ein Microsoft-Patent sieht eine in den Kopierschutz für Filme integrierte Wohnzimmerüberwachung vor (Bild: via USPTO).

Laut der einleitenden Zusammenfassung stellt sich Microsoft eine Methode vor, mit der Rechteinhaber prüfen können, wie oft ihre Inhalte gesehen werden. Dies ermögliche Lizenzen, die eine bestimmte Zahl an Zusehern definieren. Dem Endanwender könne so auch eine Reihe von Lizenzen zur Wahl gestellt werden. „Die Anwender, die den Inhalt auf einer Anzeige verfolgen, werden überwacht, sodass Vorkehrungen getroffen werden können, falls die Zahl der lizenzierten Zuseher überschritten wird.“

Für die Überwachung erwähnt Microsoft als Optionen seine Bewegungssteuerung Kinect, Controller und Kameras sowie Gesichtserkennungsverfahren. So soll beispielsweise verhindert werden, dass ein Nutzer nur eine Familienlizenz für bis zu 5 Personen für einen Film erwirbt, ihn aber vor 50 Leuten zeigt.

Auch erwähnt der Antrag die Möglichkeit, Alter und Identität von Personen zu ermitteln, um gesetzliche Einschränkungen wie den Jugendschutz durchzusetzen. Außerdem ist so eine Kindersicherung denkbar, die etwa den Fernseh- oder Filmkonsum auf bestimmte Tageszeiten beschränkt.

Geschützt werden sollen auf diese Weise Video- und Audiostreams, heruntergeladene Inhalte und auch Medien in Speichersystemen, darunter „RAM, ROM, EEPROM, Flash oder andere Speichertechnik, CD-ROM, DVD oder andere optische Speicher, Magnetkassetten, Magnetbänder, magnetische Disk-Laufwerke oder andere magnetisch arbeitende Speichergeräte.“

[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]

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10 Kommentare zu Microsoft will sich in Kopierschutz integrierte Überwachung patentieren lassen

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  • Am 9. November 2012 um 16:41 von jaqson

    abartig. wenn microsoft damit durchkommt dürfen die konsumenten da eben nicht mitmachen. dann wäre es höchst an der zeit nichts mehr von m.soft zu kaufen bzw zu verwenden!

  • Am 9. November 2012 um 11:15 von Peter

    weeste watt. DRUFF GESCHISSEN!
    wird sowieso gecrackt, also nur geldverschwendung und eine dumme idee aus dem marketingbüro.

  • Am 8. November 2012 um 22:44 von hhupf

    Ist heute der 1. April ?

    • Am 9. November 2012 um 10:09 von Ikarus

      Naja, wohl frei nach dem Motto „Was Andere können, können wir auch“ Im allgemeinen Trend sich unbewiesene (ohne Funktionsbeweis – ohne Prototyp) Ideen schützen zu lassen, scheint auch hier Microsoft diesen „Markt“ nicht Apple und anderen Patenttrollen überlassen zu wollen.

      Wann wird die Pervertierung des Patentgedankens endlich gestoppt?!

  • Am 8. November 2012 um 21:52 von Baby

    Hi

    Wie ist das wenn ich DVD Film kaufe und die wollen das den Film nur ein mal gucke aber will das Film mehrfach angucken geht das auch nicht wie cu

  • Am 8. November 2012 um 20:58 von DirkSignM

    Aprilscherz, oder ? Lach ma scheckich ….

    • Am 9. November 2012 um 10:12 von Florian Kalenda

      Leider kein Aprilscherz, wie Sie im verlinkten Antrag beim US-Patentamt lesen können …

  • Am 8. November 2012 um 20:36 von Microsoft Product Manager

    Naja dass kommt aber nicht von mir!!!

    Are you fucking serious?!?!?!

  • Am 8. November 2012 um 19:16 von IT Software Engineer

    Vielleicht sollte allen potentiellen Konsumenten ein RFID-Chip eingepflanzt werden, dann liesse sich die totale Lizenzierung gleich auf jeden Lebensbereich ausweiten. Z.B. würde ein Bett für einen Benutzer mit einer Lizenz ChF 599,- kosten. Ein Bett für 2 Benutzer mit je einer Lizenz CHF 999,-. Dabei könnte auch gleich festgestellt werden ob in dem Bett eine unlizenzierte Person gelegen hat, was dann neben der Scheidungsklage der Ehefrau auch gleich eine Lizenzrechtsklage nach sich ziehen würde.

  • Am 8. November 2012 um 19:12 von Holm

    Einfach nur krank!

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