Rückschlag für Motorola: Kein Verkaufsverbot für Windows und Xbox

Die Entscheidung des Bezirksrichters James Robart ist nur vorläufig. Microsoft kann seine angeblich patentverletzenden Produkte weiterhin in den USA und auch in Deutschland anbieten. Das abschließende Urteil erfolgt erst im Frühjahr.

Microsoft hat im Patentstreit mit Motorola Mobility einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Wie Computerworld berichtet, hat der US-Bezirksrichter James Robart schon in der vergangenen Woche entschieden, dass der Handyhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen sein Patent für den Videostandard H.264 kein Verkaufsverbot gegen Microsoft erwirken kann. Das Urteil bedeutet, dass der Softwarekonzern sein Betriebssystem Windows, die Spielkonsole Xbox und weitere Produkte weiterhin in den USA anbieten kann.

Microsoft gegen Motorola

Allerdings gilt die Entscheidung von Richter Robart nur vorläufig. Beide Firmen hatten bei einer Anhörung im vergangenen Monat ihre jeweiligen Argumente für und gegen ein Verkaufsverbot vorgetragen. Ein abschließendes Urteil wird Robart wohl erst im kommenden Frühjahr fällen.

Motorola und Microsoft streiten seit Monaten über die Nutzung bestimmter standardrelevanter Patente der Google-Tochter für das Videoformat H.264 und den WLAN-Standard IEEE 802.11x. Microsoft soll das geistige Eigentum unerlaubt für seine Produkte verwenden, weswegen Motorola ein Verkaufsverbot fordert. Microsoft ist zwar bereit, Lizenzgebühren zu zahlen, lehnt aber die von Motorola geforderten 2,25 Prozent vom Produktverkaufspreis ab. Es argumentiert Reuters zufolge, dass Motorola nur etwas mehr als eine Million Dollar pro Jahr zusteht.

Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Patentrechtsprechung haben. Unter anderem geht es in dem Verfahren darum, wie hoch die Lizenzgebühren für standardrelevante Patente sein dürfen, damit sie immer noch als fair, angemessen und nicht diskriminierend (FRAND) gelten. Somit könnte der Prozess dabei helfen, die derzeit fehlenden Rahmenbedingungen festzulegen, damit Patentinhaber angemessene Gebühren für ihre standardrelevanten Technologien verlangen können.

Richter Robarts Entscheidung hat auch Einfluss auf den Rechtsstreit, den beide Firmen hierzulande austragen. Motorola hatte zwar ein deutsches Gericht vor einiger Zeit davon überzeugen können, dass Microsofts Produkte eines seiner Patente verletzen. Allerdings untersagte das US-Gericht Motorola, das Verkaufsverbot in Deutschland durchzusetzen, so lange in den USA noch keine Entscheidung gefallen sei, was jetzt erneut bestätigt wurde.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Microsoft, Motorola Mobility, Patente, WLAN, Windows

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