Schleswig-Holsteins Datenschützer halten Facebooks Klarnamenpflicht für rechtswidrig

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat daher ein Verfügung gegen das Social Network erlassen. Es soll innerhalb von zwei Wochen eine Registrierung unter Verwendung eines Pseudonyms ermöglichen. Andernfalls droht ihm ein Zwangsgeld von 20.000 Euro.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Verfügung gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook erlassen. Sie richtet sich sowohl an die US-Mutter als auch an die irische Tochter in Dublin, die für das Europa-Geschäft verantwortlich ist. Das ULD fordert darin von dem Social Network, Mitgliedern aus dem Bundesland die Möglichkeit einzuräumen, bei der Registrierung ein Pseudonym statt Echtdaten angeben zu können. Sollte Facebook dieser Forderung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, droht ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Zusätzlich verlangt das ULD die Entsperrung von Mitglieder-Konten, die nur deshalb gesperrt wurden, weil ihre Besitzer bei der Registrierung keine oder unvollständige Echtdaten angegeben haben. Facebook müsse zudem Nutzer vor der Registrierung „in einfacher, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in deutscher Sprache über die Möglichkeiten der Registrierung unter Angabe eines Pseudonyms“ unterrichten, heißt es in der vom Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert verfassten Verfügung, die direkt an Facebook-CEO Mark Zuckerberg gerichtet ist.

Facebook verlangt bei der Registrierung Echtdaten wie Namen, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum (Screenshot: ZDNet.de).Facebook verlangt bei der Registrierung Echtdaten wie Namen, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum (Screenshot: ZDNet.de).

Das ULD beruft sich auf das deutsche Telemediengesetz (TMG). Dort heißt es in Paragraf 13 Absatz 6: „Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.“ Diese Regelung stehe in Einklang mit europäischem Recht und diene unter anderem dazu, im Internet die Grundrechte und insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren, führt das ULD an. „Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass sich Nutzer von Internetdiensten wie Facebook dort weitgehend unbeobachtet und ohne Angst vor unliebsamen Folgen bewegen können.“

Facebook bestreitet dem ULD zufolge die Anwendbarkeit der Regelung in Paragraf 13 Absatz 6 des TMG. Selbst wenn sie anwendbar wäre, so wäre eine Abkehr von der Realnamenkultur für Facebook nicht zumutbar. Man verfolge damit „eine Mission des Vertrauens und der Sicherheit“. Das ULD sieht das anders: Die Klarnamenpflicht verhindere weder Missbrauch des Dienstes für Beleidigungen oder Provokationen noch Identitätsdiebstahl. Daher müsse zur Sicherstellung der Betroffenenrechte und des Datenschutzrechts generell die Klarnamenpflicht sofort von Facebook aufgegeben werden.

Das ULD zweifelt auch an Facebooks Aussage, dass ausschließlich die irische Tochter für die Datenverarbeitung verantwortlich sei, während die US-Mutter lediglich auf Weisung der Tochter agiere. Es macht beide für die Klarnamenpolitik verantwortlich und will daher auch beide zur Verantwortung ziehen.

ULD-Chef Thilo Weichert (Bild: Markus Hansen/ULD)ULD-Chef Thilo Weichert (Bild: Markus Hansen/ULD)

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt“, sagte ULD-Leiter Weichert. „Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlich müsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf Verzögerung abzielende Vorgehensweise. Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je.“

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte sich schon vor über einem Jahr gegen die Klarnamenpflicht ausgesprochen. Ihr zufolge tragen Pseudonyme zum Schutz der Privatsphäre bei. Facebooks damalige Marketingdirektorin Randi Zuckerberg hatte sich hingegen für die Verwendung von echten Namen in der Onlinewelt ausgesprochen, weil dadurch das Problem des Cyberbullying aus der Welt geschafft werden könne. Sie vertrat damit eine ähnliche Haltung wie der frühere Google-CEO Eric Schmidt, der Anonymität als „gefährlich“ bezeichnete.

Das ULD war vergangenes Jahr bereits gegen die Reichweitenanalyse von Facebook vorgegangen, weil es den „Gefällt mir“-Button für rechtswidrig hielt. Im August 2011 forderte es alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein unter Androhung eines Zwangsgelds auf, sogenannte Fanpages in dem Social Network und Plug-ins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Sites zu entfernen. Im Dezember 2011 veröffentlichte der Düsseldorfer Kreis, in dem die obersten deutschen Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen sind, seinen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken, in dem er das direkte Einbinden von Social Plug-ins für unzulässig erklärte.

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5 Kommentare zu Schleswig-Holsteins Datenschützer halten Facebooks Klarnamenpflicht für rechtswidrig

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  • Am 15. Februar 2013 um 10:38 von Andreas Richter

    Meiner Meinung nach ist jeder für sein Handeln verantwortlich – egal ob online oder offline. Eine Anonymisierung bewirkt doch nur eins: ein Freibrief für Leute, die nicht zu dem stehen, was sie tun. Und was sie unter diesem Freibrief tun ist dann meistens für die Tonne.

    MfG

  • Am 18. Dezember 2012 um 16:05 von Jan

    Was für ein Politisches rumgetrolle -.-‚

    • Am 18. Dezember 2012 um 17:03 von schulte

      @Jan – das sehe ich genauso!
      wenigstens aber habe ich eine Meinung, die ich begründen kann. Bei Ihrem Betrag kann man aber nun wirklich von „rumgetrolle“ reden. Einfach mal was hinknallen und unspezifisch Befindlichkeit zeigen, reicht Ihnen offensichtlich aus. Bloß nichts Substanzielles, da würde man ja Stellung beziehen, oder?!
      Glückwunsch!

  • Am 18. Dezember 2012 um 14:57 von schulte

    SO WHAT!
    In welcher Traumwelt leben eigentlich unsere Datenschützer? Mit der gleichen Argumentation können Russland, Iran, Syrien oder Saudi-Arabien auch auf Durchsetzung ihrer jeweiligen Rechtsvorstellung pochen.
    Aber halt – WIR sind ja die Guten! Wir dürfen das! Unser Recht ist natürlich weltweit verbindlich! Und natürlich ist das nicht anmaßend, denn „Diese Regelung steht im Einklang mit Europäischem Recht!“

    Natürlich ist es für einen unbekannten Datenschützer recht leicht, sich mit ein wenig Facebook-Bashing zu profilieren. Nach dem Motto „ein dicker Hintern ist einfach leichter zu treffen“ kümmert man sich so um die „wirklich wichtigen Themen“ in Deutschland. Denn bei den tatsächlich(!) wichtigen Themen bekommen unsere Datenschützer dann doch zu leicht und zu oft gezeigt, was für eine herausragend bedeutende Rolle ihnen seitens der Politik zugedacht ist:
    Ein kleines bisschen „Feigenblatt“ für unsere politische Kaste; gerade genug und nicht zu laut und dann aber wieder „ab in die Ecke“! Und genau so wird es auch hier laufen.
    Man kann wohl damit rechnen, dass in der Vita von Herrn Weichert unter Erfolgen 2012 steht: „Facebook in die Schranken zu verwiesen! Leider hat Facebook aber nicht mitgespielt. Ist natürlich schade, aber nicht meine Schuld!“

    Es gibt den alten Witz in dem eine Ameise einer anderen an einem Elefantenhals zuruft:“Würg ihn, Rudi!“

    „Macht“, mein lieber Herr Weichert, „Macht, dass ist die Angst der anderen!“ Vielleicht denken Sie mal darüber nach, oder haben Sie sich beim Schreiben tatsächlich vorgstellt, dass Mark Zuckerberg beim Lesen und angesichts 20.000 EUR Zwangsgeld die Knie schlottern. In Worten – zwanzigtausend – und dann noch „direkt an ihn gerichtet“! Das ist einfach peinlich!

    • Am 19. Dezember 2012 um 6:34 von H. Jansche

      @JAN

      Nun ja,
      jeder kann auf sein Recht pochen auch Russland, Iran usw.
      Diese Länder sind jedoch nicht an anonymen User interessiert!

      Facebook ist nicht so wichtig wie sie versuchen es darzustellen!

      Selbstverständlich sind die Auflagen gerechtfertigt und ermöglichen jeden User individuell seine Anonymität zu bewahren und die muß frei wählbar sein.

      Mir scheint sie sind desinformiert, den der anonyme User ist in den meiste Foren Weltweit und schon über Jahrzehnte frei wählbar.

      Die von ihnen aufgeführten Länder sind wie wir wissen alle sogenannte Schurkenstaaten und haben mit Recht und Ordnung wenig zu tun. hier leben sie wohl in einer Traum- und Scheinwelt.

      Ihr Beitrag hat mit sicherheit das Thema vollenst verfehlt und sie versuchen hier Facebook als unseren Wohltäter darzustellen. Das gegenteil ist der fall!!!

      Nochmal, Facebook sollte sich an Normen halten und da ist der anonyme User Weltweit gewünscht.

      Hier geht es auch nicht um Politisches rumgetrolle, dazu ist die Sache viel zu ernst.

      Unsere Daten werden wahrlos hin und her geschobe und auch verkauft wobei Facebook kräftig mitmischt.
      sicherlich handeln unsere Datenschutzvertreter nicht immer für uns Verständlich, aber hier hat dieser ein großes Lob verdient.

      Im übrigen muß man auch Facebook auf die Finger schauen um sie vor ungesetzlichen Handlungen zu beweahren damit sie nicht plötzlich als Schurken bezeichnet werden. In einigen bereichen befindet sich Facebook bereits in der Grauzohne.

      Natürlich ist die Strafe zu gering angesetzt und eher als freundliche Aufforderung zu verstehen.

      Herr Zuckerberg wird die Angelegenheit sehr ernst nehmen und direkt an seine Anwälte weiterleiten, denn hier ist Zuckerberg mit sicherheit überfordert, auch wenn die Strafe nur einen Euro betragen würde.

      Facebook wird sich kaum unserem Datenschutz entziehen können und im Sinne unserer User die gewünschte Anonymität im Anmeldeverfahren zulassen müssen.

      Facebook ist im Vergleich unserer Rechtsprechung nur ein Wicht aber nicht so wichtig.

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