Sammelklage gegen Instagram gestartet

Lucy Funes aus Kalifornien klagt auch im Namen anderer Teilnehmer gegen die neuen Nutzungsbedingungen. Der Foto-Sharing-Dienst soll mit seinen AGB die Eigentumsrechte seiner Nutzer verletzen. Zugleich schließe Instagram jede eigene Haftung aus.

Bei einem US-Bundesbezirksgericht in San Francisco ist eine Sammelklage gegen die neuen Nutzungsbedingungen von Instagram eingereicht worden. Klägerin Lucy Funes aus San Diego wirft dem Foto-Sharing-Dienst auch im Namen anderer betroffener Nutzer vor, mit den beabsichtigten Änderungen „nach den Eigentumsrechten der Kunden zu greifen“ und ihnen gleichzeitig ihre rechtlichen Schutzmöglichkeiten zu nehmen.

Mitte Dezember hatte Instagram neue Nutzungsbedingungen für den Januar angekündigt. Mit den Formulierungen nahm sich der von Facebook übernommene Dienst weitreichende Verwertungsrechte der hochgeladenen Fotos heraus – auch gegen Bezahlung und ohne Entschädigung der Nutzer. Nach einem Proteststurm der Nutzer machte das Unternehmen einen Rückzieher und entfernte besonders umstrittene Passagen zur werblichen Verwendung von Fotos. „Instagram hat nicht die Absicht, Ihre Fotos zu verkaufen, und wir hatten diese Absicht nie“, beteuerte CEO Kevin Systrom. Instagrams noch nicht ausgereifte Pläne für „innovative Werbung“ wolle er zu einem späteren Zeitpunkt erläutern.

Die jetzt eingereichte Sammelklage moniert dennoch, die vorgeschlagenen Änderungen würden „wertvolle Eigentumsrechte an Instagram übertragen, während sie gleichzeitig Instagram von jeder Verantwortung dafür befreien, dass sie die Fotografien und künstlerischen Inhalte der Kunden ausschlachten“.

Tatsächlich hat Instagram nicht alle geplanten Änderungen zurückgenommen. Seine Nutzungsbedingungen sehen in der aktuellsten Fassung weiterhin einen Haftungsausschluss vor, den sie zuvor nicht enthielten. Sammelklagen sollen per AGB zugunsten eines Schlichtungsverfahrens ausgeschlossen sein. Während sich Instagram zuvor nur eine „begrenzte Lizenz“ an den Nutzerinhalten einräumte, ist auch in der neuesten Fassung von einer „übertragbaren“ und „sublizenzierbaren“ Lizenz die Rede. Nach wie vor erwartet Instagram auch das Einverständnis seiner Nutzer, Werbeformen in Zukunft nicht mehr als solche ausweisen zu müssen.

Die Sammelklage aber halten selbst Experten, die das Hin und Her um Instagrams neue Nutzungsbedingungen kritisch sehen, für überzogen – und räumen ihr so gut wie keine Erfolgschancen ein. Sie sei ganz offenbar leichtfertig und nur aus Publicity-Gründen eingereicht worden.

„Wir halten diese Klage für unbegründet und werden sie engagiert abwehren“, erklärte Facebook-Sprecher Andrew Noyes gegenüber Reuters. Facebook hatte den Foto-Sharing-Dienst Anfang September für über 700 Millionen Dollar übernommen.

[mit Material von Edward Moyer, News.com]

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