Neues US-Gesetz stärkt Geschmacksmusterschutz

Noch mehr Streitigkeiten - etwa um die äußere Form von Tablets und Smartphones - stehen bevor. Geschmacksmuster sind leichter er als reguläre Patente zu bekommen und bieten Aussicht auf hohen Schadenersatz. Rechtsexperten erwarten eine Flut von Anträgen aus asiatischen Ländern.

US-Präsident Barack Obama hat ein Gesetz unterzeichnet, das noch mehr Streitigkeiten um geschützte Geschmacksmuster wie etwa die äußere Form von iPad und iPhone erwarten lässt. Die Geltungsdauer von Geschmacksmustern – in den USA als „Design Patents“ bezeichnet – wird verlängert und ihr Erwerb erleichtert. Als gewerbliche Schutzrechte erlauben sie die ausschließliche Nutzung von Formen und anderen Designs.

Das Gesetz tritt in etwa einem Jahr in Kraft und implementiert für die USA internationale Abkommen, die vor allem darauf zielen, die Beantragung von Patenten und Geschmacksmustern in den Unterzeichnerländern zu harmonisieren. Aus aller Welt können damit Schutzrechte mittels eines einzigen Antrags beantragt werden – und bis zu 100 Geschmacksmuster ebenfalls mit nur einem Antrag. Die bisher 14 Jahre wirksamen Geschmacksmuster gelten in Zukunft 15 Jahre.

Von GigaOM befragte Rechtsexperten erwarten in der Folge noch mehr aufsehenerregende Gerichtsverfahren sowie eine Flut von Anträgen aus asiatischen Ländern. „Asien ist sehr interessiert“, erklärte Patentanwalt Richard Stockton. „Eine Menge Leute glauben, dass es einen Schneeballeffekt geben wird.“ Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung habe darauf aufmerksam gemacht, dass Geschmacksmuster leichter sowie kostengünstiger zu bekommen sind als reguläre Patente. Außerdem böten Geschmacksmuster größere Chancen auf hohe Schadenersatzzahlungen, da Gerichte bei ihrer Verletzung den Schaden aufgrund des gesamten Produktwertes und nicht nur einer patentierten Funkion berechnen müssen.

Geschmacksmusterexpertin Sarah Burstein von der University of Oklahoma sagt ebenfalls mehr Anträge aus Japan, Asien und der übrigen Welt vorus – insbesondere aus Ländern mit schwächeren Prüfungsstandards. Für besonders tückisch hält sie eine Bestimmung, wonach beantragte Geschmacksmuster aus anderen Ländern in den USA automatisch Gültigkeit erlangen, wenn das US-Patentamt sie nicht in einem bestimmten Zeitraum zurückweist. Die personell chronisch unterbesetzte Behörde werde sich schwertun, eine Flut von Anträgen rechtzeitig zu bearbeiten.

Der Nutzen im eigenen Land hingegen halte sich in Grenzen. „Das wird armen Design-Studenten nicht helfen“, sagte sie.

[mit Material von Casey Newton, News.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Patente, Politik

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4 Kommentare zu Neues US-Gesetz stärkt Geschmacksmusterschutz

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  • Am 31. Dezember 2012 um 13:59 von Baby

    Hi

    Wieder ein bestochene und gekaufter Gesetz die Richter und die anderen sind auf der Gehalt liste von Apple

    Mfg

    • Am 31. Dezember 2012 um 15:54 von Otternase

      Schon wieder ein gekaufter Anti-Apple Kommentar, den man gut als solchen erkennen kann. ;-)

    • Am 31. Dezember 2012 um 17:08 von Alf Igel

      Da muss einer nicht nur schreiben, sondern auch lesen lernen: Leidtragende könnten vor allem die USA sein, wenn deren Patentamt nicht die zu erwartenden Flut von Anträgen aus dem Ausland bewältigen kann.

      • Am 2. Januar 2013 um 20:15 von Dr. Merten Gareiß

        Wahrscheinlich hat schon vor Apple ien Afghane ein elektronisches Gerät in Form eines Rechteckes mit abgerundeten Ecken erfunden und dann wird es für Apple eng ;-)

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