Apple gegen Samsung: Richterin streicht Unterlagen wegen „exzessiver Länge“

Zehn Schriftstücke werden nicht oder nur teilweise als Beweismittel berücksichtigt. Sie beziehen sich auf Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot. Auch die Entscheidung über den von Samsung zu leistenden Schadenersatz steht noch aus.

US-Bezirksrichterin Lucy Koh hat als Beweismittel vorgesehene Unterlagen von Apple und Samsung nicht zugelassen, weil sie zu lang ausfielen. Sie warf den Streitparteien vor, damit gegen ihre klaren Vorgaben verstoßen zu haben.

In einer Anordnung verfügte sie, dass zehn Schriftstücke ganz oder teilweise nicht als Beweismittel berücksichtigt werden, mit denen Apple das für eine Reihe von Samsung-Geräten beantragte Verkaufsverbot begründen wollte. Diese Dokumente hätten ihre Limitierungen überschritten, darunter Erklärungen von Apples Marketingchef Phil Schiller und Terry Musika, von Apple mit der Schadenersatzberechnung beauftragt. Komplett ausgeschlossen wurden vier Dokumente, dazu große Teile der weiteren sechs Schriftstücke.

Schon während des laufenden Patentverfahrens im August hatte sich Richterin Koh mit deutlichen Worten darüber beschwert, von beiden Firmen mit zu viel Papierarbeit überladen zu werden. Deren „zahllose Anwälte“ reichten zu viele Anträge und Formulare ein, so dass ihr eigenes Personal damit absolut überfordert sei.

Die jetzt vorgelegten Dokumente bezogen sich auf Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot. Koh hatte ihn im letzten Monat abgelehnt, da die patentverletzenden Funktionen nur einen Teil des gesamten Funktionsumfangs der Geräte ausmachten und daher nicht die Einstellung des Verkaufs rechtfertigten. Gegen diese Entscheidung legte Apple jedoch Berufung ein und strebt noch immer ein Verkaufsverbot an.

Außerdem steht noch die abschließende Entscheidung der Richterin über den Schadenersatz aus. Apple möchte die von der Jury genannte Schadenersatzhöhe von 1,05 Milliarden Dollar um weitere 500 Millionen Dollar aufstocken, während Samsung sie um 600 Millionen Dollar verringern möchte. Zuletzt hatte Lucy Koh entschieden, dass Samsung seine Verkaufszahlen offenlegen muss.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Mobile, Patentstreit, Samsung, Smartphone

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Apple gegen Samsung: Richterin streicht Unterlagen wegen „exzessiver Länge“

Kommentar hinzufügen
  • Am 3. Januar 2013 um 18:32 von ispeedy

    Die Olle kann sich wohl dort alles erlauben oder was!?? Scheinbar geiler Job Richter in den USA..
    Unverschämtheit!!! Wenn es nun mal soviele Unterlagen und Papiere gibt zu den Fällen dann ist das eben so und dann müssen sie halt mehr arbeiten oder zusätzliches Personal einstellen!! Brauchen ja eh immer lange genug bis die sich mal zu einem Urteil bewegen!!

    • Am 4. Januar 2013 um 15:39 von lenz

      @ ispeedy: stammt dein „i“ von i-ntelligent oder von i-phone?
      Hier gehts doch nur um Machtpositionen, USA gegen den Rest der Welt. Viele Streitigkeiten könnten vermieden werden, wenn nicht jeder „Pfurz“ von internatiuonlen Patentämtern angenommen und somit geschützt wird (zB nano-sim) Stell dir mal vor, es hätte zB damals ein Hr Otto seinen Motor patentiert, wo wär dann die jetzige Vielfalt.

      • Am 6. Januar 2013 um 12:14 von sunshinerene

        Eben seh ich genauso.diese ewige Streitereien wegen teils ein freien patenten.Soll Apple halt mal ein vernünftiges Smartphone herstellen,dann müssen die sich auch keine Gedanken mehr über ihre verkaufszahlen machen

        • Am 6. Januar 2013 um 15:30 von Hannes

          Sollen sich doch Samsund, Google und der Rest der Bande ein eigenes Produkt einfallen lassen, und nicht kopiern? ;-)

          Letztendlich geht es darum, dass innovative Unternehmen nicht durch CopyCats geschädigt werden, und derjenige, der innovativ ist, auch eine Chance hat, mit seinen Ideen Geld zu verdienen. Im Gegensatz zu den Kopier Fuzzis hat dieser in die Entwicklung investiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *