Das US-Patentamt hat Apple Geschmacksmuster für die Slide-to-Unlock-Funktion sowie das äußere Erscheinungsbild eines elektronischen Geräts gewährt, das die typischen abgerundeten Ecken des ersten iPhones aufweist. Über ein Patent für „Slide to Unlock“ zum Entsperren eines Smartphones verfügte Apple bereits, könnte aber bei weiteren Rechtsstreitigkeiten zusätzlich das geschützte Geschmacksmuster ins Feld führen.
Das in den USA als „Design Patent“ bezeichnete Geschmacksmuster D675.639 wurde im September 2011 beantragt und gilt der „ornamentalen Gestaltung einer Display-Anzeige oder eines Teils derselben mit einer grafischen Benutzerschnittstelle, wie gezeigt und beschrieben“. Die Skizzen dazu zeigen den Schieber in mehreren ähnlichen Darstellungen, auf der letzten ist er ganz nach rechts in die Entsperrposition gebracht.
Die Entsperrmethode spielte auch bei deutschen Gerichten bereits eine Rolle in von Apple angestrengten Klagen gegen Motorola und Samsung, die zu wechselhaften Entscheidungen führten. Apple klagte aufgrund des Slide-to-Unlock-Patents auch gegen das Samsung Galaxy Nexus, musste aber zur Kenntnis nehmen, dass Google 2010 ebenfalls ein Patent für ähnliche Funktionen eingereicht hatte. Zum anderen warf das schwedische Unternehmen Neonode im letzten Jahr Apple vor, mit der Entsperrmethode gegen sein schon vor Apple beantragtes Schutzrecht für eine Entsperrgeste zu verstoßen, die bereits in einem Gerät mit Windows CE zum Einsatz kam.
Das zweite in dieser Woche Apple zugesprochene Geschmacksmuster D657.612 gilt dem Design des ursprünglichen iPhones mit abgerundeten Ecken und wurde im Februar 2011 beantragt. Das äußere Erscheinungsbild von Apples Mobilgeräten spielte bereits eine wesentliche Rolle in Klagen gegen Samsung.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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1 Kommentar zu Apple sichert sich Geschmacksmuster für Slide-to-Unlock-Funktion
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Womit erneut der Beweis erbracht wäre, dass Apple sich auf entweder korrupte, dumme oder ignorante Beamte beim ortsansässigen Patentamt verlassen kann.
Trotz erwiesener Tatsache, dass bereits 2002 Geräte am Markt waren, die diese Geste nutzten, trotz der Kenntnis, dass schon vor Apple ähnliche Gesten zur Patentierung eingereicht wurden – Trotzdem wird Apple ein Geschmacksmuster zugeteilt. Um es dann vor Gericht in Stellung zu bringen…. Da weiß man gar nicht, was man schlimmer finden soll – Apple für die Dreistigkeit oder das Patentamt für deren Willfärigkeit. Wenn es nicht um so verdammt viel Geld gehen würde, könnte man ja drüber lachen. Erschreckend.