Patentstreit mit Microsoft: Drei Motorola-Patente in Teilen für ungültig erklärt

Es handelt sich um Schutzrechte für das Kodieren und Dekodieren von Videos. Der zuständige US-Richter streicht insgesamt 13 Patentansprüche aus der Klage. Sie sind seiner Einschätzung nach zu allgemein gehalten.

Ein Richter im US-Bundesstaat Washington hat im Patentstreit zwischen Microsoft und Motorola Mobility 13 Ansprüche aus drei Patenten der Google-Tochter für ungültig erklärt. Sie beschreiben Techniken für die Kodierung und Dekodierung von Videos.

Microsoft gegen Motorola

Microsoft hatte behauptet, dass Teile der Schutzrechte 7.310.374, 7.310.375 und 7.310.376, die die Formulierungen „Mittel zur Dekodierung“ und „Mittel zum Gebrauch“ enthalten, ungültig sind. Es berief sich dabei auf einen bestimmten Abschnitt des US-Patentrechts. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an.

„Abschließend gesagt sind Kodieren und Dekodieren zwei vollkommen unterschiedliche Funktionen“, heißt es in der Urteilsbegründung von Richter James L. Robart. In dem Patent sei kein Algorithmus für die Dekodierung spezifiziert. Stattdessen sei lediglich von einem „Mittel zur Dekodierung“ die Rede, was die Funktion sehr weitreichend als alles definiere, was digitale Daten entschlüsseln könne. Deswegen seien die fraglichen Patentansprüche wegen Unbestimmtheit ungültig.

Die drei Schutzrechte enthalten weitere Ansprüche, deren Gültigkeit noch nicht geklärt wurde. Der Patentexperte Florian Müller, der unter anderem auch Microsoft in Patentfragen berät, erwartet in diesem Zusammenhang weitere Entscheidungen zugunsten des Softwarekonzerns. Sollte das Gericht einige der Ansprüche bestätigen, könnte es zudem festlegen, dass die Patente unter die FRAND-Regelung fallen und Motorola sie zu fairen und vernünftigen Bedingungen an Microsoft lizenzieren muss.

Schon im Dezember hatte Microsoft einen wichtigen Teilerfolg gegen Motorola Mobility erzielt. Richter Robart entschied damals, dass der Handyhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen Patente für den Videostandard H.264 kein Verkaufsverbot gegen Microsoft erwirken kann. Die Entscheidung gilt allerdings nur vorläufig.

Motorola und Microsoft streiten seit Monaten über die Nutzung bestimmter standardrelevanter Patente der Google-Tochter für das Videoformat H.264 und den WLAN-Standard IEEE 802.11x. Microsoft soll das geistige Eigentum unerlaubt für seine Produkte verwenden, weswegen Motorola ein Verkaufsverbot fordert. Microsoft ist zwar bereit, Lizenzgebühren zu zahlen, lehnt aber die von Motorola geforderten 2,25 Prozent vom Produktverkaufspreis ab. Es argumentiert Reuters zufolge, dass Motorola nur etwas mehr als eine Million Dollar pro Jahr zusteht.

Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Patentrechtsprechung haben. Unter anderem geht es in dem Verfahren darum, wie hoch die Lizenzgebühren für standardrelevante Patente sein dürfen, damit sie immer noch als fair, angemessen und nicht diskriminierend (FRAND) gelten. Somit könnte der Prozess dabei helfen, die derzeit fehlenden Rahmenbedingungen festzulegen, damit Patentinhaber angemessene Gebühren für ihre standardrelevanten Technologien verlangen können.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Microsoft, Motorola Mobility, Patente, Video

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