Das Verwaltungsgsgericht Stuttgart hat entschieden (Az. 12 K 2568/12), dass Hersteller von Druckerpatronen keine Mengenangaben zur darin enthaltenen Tinte machen müssen. Statt die Tintenfüllmenge in Millilitern anzugeben, reiche es aus, wenn auf einer Verpackung die Zahl der enthaltenen Patronen aufgedruckt sei.
Die Begründung der Richter: Der Verbraucher wolle beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen, sondern eben eine für seinen Drucker passende Druckerpatrone als gebrauchsfertige Einheit. Mit der Tinte allein könne er – anders als bei Nachfüllpackungen – nichts anfangen.
In dem aktuellen Fall hatte ein Hersteller von Druckerpatronen gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Dieses hatte ihm per Bescheid die Auflage erteilt, die Fertigpackungen gemäß den entsprechenden Vorgaben mit der Angabe zum Füllvolumen in Millilitern zu kennzeichnen. Beim gesamten Sortiment des Herstellers war dies nicht der Fall.
Tatsächlich fehlen bei fast allen neuen Druckerpatronen des Herstellers Angaben zur darin enthaltenen Tintenmenge und es werden nur die bedruckbaren Seiten angegeben. Dies stelle einen Verstoß gegen die Fertigpackungsverordnung dar, so das Land Baden-Württemberg. Die Kennzeichnung nach bedruckbaren Seiten reiche nicht aus. Der Verbraucher könne auch nicht überprüfen, ob die ausgelobte Seitenzahl erbracht worden sei.
Hiergegen erhob der Druckerpatronenhersteller im August vergangenen Jahres beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage und bekam nun Recht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde jedoch die Möglichkeit zugelassen, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einzulegen.
[mit Material von Kanzlei Dr. Bahr, silicon.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit Druckern aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Neueste Kommentare
10 Kommentare zu Urteil: Hersteller müssen Füllmenge von Druckerpatronen nicht angeben
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
Nun gut, dann können wir ja in Zukunft alle Inhaltsangaben vergessen.
Große Packung, viel Luft und vielleicht etwas Nutzbares, das wir blind kaufen müssen.
Deutschland wir immer mehr ein Land der Abzocker.
Profit um jeden Preis!
Denen, die sich die Taschen so voll stopfen, dass sie den Inhalt (der Taschen) in ihrem Leben niemals verbrauchen können, ist es vollkommen egal, wie schwer der Normalverbraucher – dazu zählen auch die Arbeiter, die die Luft-Produkte herstellen – für sein bißchen Geld arbeiten muss.
Lieber Hersteller und Kläger!
Die Angabe der druckbaren Seiten ist WIE relativ?!?
Welches Druckermodell, welche Druckereinstellungen und welche Umgebungsverhältnisse haben sie für Ihre Berechnung verwendet?
Lieber Urteilssprecher!
Wieviele Lobbyisten haben sich bei ihnen (bisher) erkenntlich gezeigt?
Haben sie vor, ihr signifikantes Urteil auch auf andere Branchen anzuwenden? Na gut, kommt natürlich auf die Rentabilität an.
Aber es wird sich mit Sicherheit lohnen, denn so eine Entscheidung zieht weite Kreise!
Ach, noch eine Frage an den ehrenwerten Richter:
Schreiben sie eigentlich mit einem Füllfederhalter?
Das nehme ich doch stark an, denn da können sie ja durch die durchsichtige Hülle der Tintenpatronen sehen, wieviel Tinte enthalten ist und würden niemals eine nur halb befüllte kaufen!
Ich wünsche allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg bei der Vera.schung der Käufer und nehme an, dass unsere Regierung auch weiterhin dazu keinen Kommentar abgeben wird, da sie und der Staat daran ja auch kräftig und immer mehr einnehmen.
Trauriges Deutschland!!!
ich habe mich schon seit geraumer Zeit gefragt, warum ich im Supermarkt immer nachschaue, wieviel Milch in den Tüten ist. Der Richter hat völlig recht, ich muß doch nur wissen, wieviele Tüten ich brauche, nicht aber, wieviel da drin ist. Benzin wird für mich ja auch nicht teurer, ich tanke schon seit Jahren immer für 50 Euro…
@Don Alfonso
Bei einer Packung Milch sieht man aber auch an Hand der Größe wie viel da drin ist, da hier meist kaum Luft drinnen ist. Druckerpatronen haben mehr oder weniger standardisierte Größen und sind auch nicht einsehbar. Das ist also so, als ob Sie im Supermarkt 0,9l Milch und 1l Milch zur Auswahl hätten – jeweils in einer gleichgroßen Verpackung – ohne Angabe der Füllmenge. Natürlich könnten Sie dann sagen es reicht ja wenn angegeben ist, wie viele Gläser Milch das ergibt. Nun wird aber auf der weniger befüllten Milchpackung mit 200ml Gläsern gerechnet und auf der komplett gefüllten Packung mit 250ml Gläsern…. vllt. sehen Sie ja das Problem.
Don. Das ist doch absoluter Quatsch was du sagst. Der Richter hat eben nicht Recht.
Man will ja genau wissen wieviel Tinte in der Patrone oder Milch im Karton ist. Dieser Richter öffnet dem Betrug doch alle Türen!
Da frage ich mich ob dieser Richter seine Zulassung beim Lotto gewonnen hat.
Hi
Wieder weniger drin und abzocken und der Preis wieder gleich und wieviele Seiten kann ich Drucken cu
Und auf der Müsli-Packung steht in Zukunft nur noch: Reicht für 25 Frückstücke?
Nur anhand der Füllmenge kann ich als Kunde überprüfen, ob mal wieder eine versteckte Preiserhöhung stattgefunden hat. Das ist auch bei Druckerpatronen nicht anders. Und was soll denn der Grund sein, nicht die Füllmenge angeben zu können?
Bravo! Soviel zum Thema Vergleichbarkeit.
Da kann ich nur wünschen, dass der Herr Richter demnächst viele kaum gefüllte Patronen kaufen muss…
Hier wird das Pinkeln teuer als das Trinken
Hi
Das heist ich kann ca 1000 Seiten oder 5000 Seiten Drucken mit 50 millilter und kostet 30 Euro und mehr cu
Da sieht man wieder, dass Juristen von nichts weiter Ahnung haben als von Gesetzen.
Ich bin mir sicher, dass die Kundschaft nicht NUR nach Tintenpatronen sucht welche mit ihren Druckern kompatibel sind. Die Füllmenge und die Anzahl von Drucken sollten auch drauf stehen. Man will ja wissen was man kauft. Man kauft ja auch sonst nicht die Katze im Sack!
Mein Fazit: Hier haben Juristen mit ihrem Urteil aber gehörig ins Klo gegriffen.