Wegen angeblichen Verstoßes gegen 3G-Mobilfunkpatente hat der deutsche Zoll am Flughafen Frankfurt-Hahn vergangene Woche mehrfach den Import von HTC-Elektronikgeräten abgewiesen. Dies bekundete HTC-Anwalt Martin Chakraborty von der Kanzlei Hogan Lovells vergangenen Freitagnachmittag während einer Gerichtsverhandlung in Mannheim, wie der dort anwesende Patentblogger Florian Müller berichtet.
Den Importstopp hatte HTCs Prozessgegner IPCom erwirkt. Chakraborty erwähnte die Vorfälle ebenso wie einen fehlgeschlagenen Versuch von IPCom, HTC-Geräte auf der CeBIT durch die Polizei konfiszieren zu lassen, als Beispiele für dessen unermüdliche Bemühungen, HTC zur Akzeptanz seiner Forderungen zu nötigen. Für IPCom ging Anwalt Wolfgang Kellenter von Hengeler Mueller nicht auf die konkreten Fälle ein, merkte aber an, dass HTC erst an den Verhandlungstisch gezwungen werden musste.
Es geht um Funkpatente, die IPCom 2007 von der Robert Bosch AG erworben hatte. Sie gelten als standardrelevant für 3G-Mobilfunktechnik, insbesondere UMTS. Eines davon hatte das Europäische Patentamt allerdings vergangenen April für ungültig erklärt. Schon 2009 verpflichtete sich IPCom, seinen Lizenznehmern FRAND-Bedingungen einzuräumen.
Müller merkt an, dass bisher keine Verknappung von HTC-Geräten in Deutschland bekannt geworden sei. Auch bleibe unklar, ob sich IPCom auf eine EU-Richtlinie oder das deutsche Patentgesetz berufen habe, die beide theoretisch anwendbar seien.
IPComs Klagen gegen HTC und auch Nokia laufen seit rund fünf Jahren. 2011 ging der Münchner Patentverwalter sogar so weit, rund 100 Einzel- und Großhändler in Deutschland abzumahnen, weil sie 3G-Smartphones von HTC verkauften. Unter den Betroffenen waren Mobilfunkanbieter und auch Handelsketten wie Media-Saturn.
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