Steuererstattung: Facebook bekommt 429 Millionen Dollar zurück

Die Rückzahlung erfolgt trotz sich gut entwickelnder Gewinne. Steueraktivisten werfen dem Social Network vor, ein mit Aktienoptionen verbundenes Steuerschlupfloch zu nutzen. Laut Business Insider hat Facebook zuvor mehrere Steuermilliarden zu viel bezahlt.

Trotz sich entwickelnder Gewinne im Jahr 2012 erhält Facebook eine Steuererstattung in Höhe von 429 Millionen Dollar. Das geht aus einer Pflichtmeldung an die US-Börsenaufsicht SEC hervor und hat auch schon für öffentliche Empörung gesorgt.

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Die Steueraktivisten von Citizens for Tax Justice (CTJ) warfen dem Social Network vor, diese Tatsache in den Fußnoten der Meldung versteckt zu haben. Sie monierten in ihrem Bericht (PDF), dass Facebook trotz einem Gewinn von 1,1 Milliarden Dollar keine Körperschaftssteuer bezahlen musste, sondern stattdessen sogar noch eine Rückerstattung erhält. CTJ führte das auf ein Steuerschlupfloch zurück, das auf der überhöhten Anrechnung von Aktienoptionen an Manager basiert. Ihr Buchwert sei in den Bilanzen zuvor nur niedrig angesetzt worden, die Steuererstattung aber werde nach dem späteren Wert berechnet, wenn die Optionen tatsächlich ausgeübt werden.

Durch die 2012 angesetzten Aktienoptionen soll Facebook bereits eine Steuergutschrift von 1,033 Milliarden Dollar erhalten haben. Darüber hinaus könne Facebook daraus in kommenden Jahren weitere Erstattungsansprüche im Umfang von 2,17 Milliarden Dollar ansetzen und so insgesamt über 3 Milliarden Dollar an Steuern sparen.

Facebook lehnte einen Kommentar zu diesen Vorwürfen ab. Zur Seite sprangen ihm aber das Wirtschaftsmagazin Forbes sowie Business Insider. Nach ihrer Darstellung erhielt Facebook nur zu viel bezahlte Steuern zurück.

CTJ verwechselte demnach Aktienoptionen und Restricted Stock Units (RSUs), die steuerlich völlig anders behandelt werden. Die Versteuerung von zugesagten RSUs sei daher zum Börsengang des Social Networks fällig geworden. Facebook habe diese fälligen Steuern in Höhe von 2,86 Milliarden Dollar für seine Mitarbeiter beglichen – und aus dieser Überzahlung resultiere die berechtigte Rückerstattung.

[mit Material von Nick Farrell, TechEye.net]

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