Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Vodafone wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. Er stößt sich an dem Spruch „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“, mit dem der Mobilfunkanbieter seinen Smartphone-Tarif „Red M“ bewirbt. Schließlich biete Vodafone mit dem Tarif keinen vollwertigen Internetzugang an und täusche folglich die Verbraucher, fasst die taz den Vorwurf des VZBV zusammen.
Der Werbeslogan erwecke den Eindruck, der Kunde könne mit der Internetverbindung beliebig umgehen, erklärte Bianca Skutnik vom VZBV gegenüber der Tageszeitung. „Erst nach Lektüre eines 11-seitigen Infofaxes wird klar, dass sogenannte Peer-to-peer-Verbindungen (P2P) im Red-M-Tarif nicht enthalten sind.“ Bei Internetanschlüssen im Festnetz seien solche Einschränkungen nicht üblich.
Wie aus dem Kleingedruckten beim Tarif „Red M“ hervorgeht, bittet Vodafone Smartphone-Kunden für die Nutzung von P2P-Diensten für Filesharing oder bestimmte Chatprogramme nochmals extra zur Kasse. Für eine entsprechende Option zahlen sie 9,95 Euro zusätzlich zu den monatlichen Tarifgebühren von 44,99 Euro.
Vodafone hat gegenüber der taz den Eingang der Abmahnung bestätigt. Bis Anfang März hat es nun Zeit, den Werbespruch für den Tarif „Red M“ zu ändern und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls droht dem Provider eine Klage.
Auch andere Anbieter untersagen bei einigen mobilen Internettarifen die Nutzung von P2P-, VoIP- oder Messaging-Diensten. Das gilt beispielsweise für die meisten aktuellen Datentarife der Deutschen Telekom. Auch sie bietet gegen Aufpreis etwa eine VoIP-Option an, die Internettelefonie im Mobilfunknetz ermöglicht. Anders als Vodafone wirbt die Telekom allerdings nicht mit einem „grenzenlosen“ Internetzugang.
Der VZBV sieht in Vodafones Werbespruch „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ einen Wettbewerbsverstoß (Screenshot: ZDNet.de).
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