Richterin stellt Verfahren gegen Bradley Manning nicht ein

Denise Lind sieht keine taktische Verzögerung des Verfahrens gegeben. Manning musste allein 635 Tage auf die Erhebung der Anklage warten. Vorgesehen sind maximal 120 Tage. Lind muss nun über das Abgebot eines teilweisen Schuldbekenntnisses entscheiden.

Im Fall des möglichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning hat gestern eine US-Militärrichterin entschieden, das Verfahren nicht wie von der Verteidigung gefordert wegen unzulässiger Verzögerung einzustellen. Der frühere Offizier befindet sich seit fast 1000 Tagen in einem Militärgefängnis nahe Washington DC in Untersuchungshaft. Ihm droht eine lebenslange Gefängnisstrafe.

Facebook-Seite von Bradley Manning

Nach US-Militärrecht muss eine Anklage innerhalb von 120 Tagen nach Verhaftung eines Verdächtigen erfolgen. Im Fall von Manning vergingen aber allein dafür 635 Tage. Militärrichterin Denise Lind allerdings entschied, der Fall sei „komplex und beispiellos“, weshalb es zu Verzögerungen gekommen sei. Nur 90 Tage könnten auf das 120-Tage-Limit angerechnet werden. „Es gibt keine Hinweise, dass die Verzögerung beabsichtigt war, um einen taktischen Vorteil zu erringen.“

Der Anklage zufolge hat Manning hunderttausende militärische Berichte zu Einsätzen im Irak und in Afghanistan ebenso wie Botschafterdepeschen der Whistleblower-Site übergeben, während er 2009 und 2010 in Bagdad für die Spionageabteilung tätig war. Am Donnerstag wird Lind über ein Angebot der Verteidigung entscheiden, in dessen Rahmen sich Manning in 10 von 22 Anklagepunkten schuldig bekennen würde. Er könnte dafür bis zu 20 Jahre Gefängnisstrafe erhalten. Der eigentliche Prozessbeginn ist für Juni angesetzt.

Mannings Fall war aber auch in anderer Hinsicht ungewöhnlich. So musste er einmal nackt vom Abend bis zum Morgenappell stramm stehen. Ein Sprecher des Außenministeriums, P.J. Crowley, nannte diese Behandlung „lächerlich und kontraproduktiv und dumm„. Er musste später zurücktreten.

[mit Material von Charles Cooper, News.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Wikileaks

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