Facebook muss sich wegen vermasseltem Börsengang erneut vor Gericht verantworten

Der Investor Gaye Jones hat Klage gegen das Social Network eingereicht. Er wirft Aufsichtsrat und Management unrechtmäßige Bereicherung vor. Im Gegensatz zu den Klägern, deren Klagen abgewiesen wurden, verfügte er bereits vor dem IPO über Facebook-Anteile.

Facebooks problematischer Börsengang im Mai 2012 hat zu einer neuen Klage gegen CEO Mark Zuckerberg und andere Verantwortliche des Social Networks geführt. Der Investor Gaye Jones wirft ihnen vor, sich mit dem Börsengang unrechtmäßig bereichert und die Anleger unzureichend informiert zu haben.

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Jones besaß bereits im Februar 2012 Anteile des Social Networks. Das könnte den entscheidenden Unterschied zu anderen Klagen gegen Facebook ausmachen, die im letzten Monat abgewiesen wurden. Die Begründung dafür war unter anderem, dass die Kläger vor dem Börsengang noch nicht in Facebook investiert hatten. Der Richter befand außerdem, das Social Network habe deutlich genug auf die unklaren Aussichten seines Mobilgeschäfts hingewiesen.

Die jetzt von Jones im US-Bundesstaat Delaware eingereichte Klage zielt auf Schadenersatz in nicht genannter Höhe ab. Sie richtet sich gegen Mitglieder des Aufsichtsrats und des Managements. „Die Beklagten haben sich unrechtmäßig bereichert, indem sie gewaltige Profite und finanzielle Vorteile aus dem Börsengang zogen“, heißt es in der Klageschrift. „Dabei war ihnen bewusst, dass die Investoren nicht öffentlich über die reduzierten Umsatz- und Gewinnprognosen für das Unternehmen informiert wurden.“

Auch frühere Kläger hatten Facebook und die Investmentbanken beschuldigt, Informationen über geschäftliche Risiken nur einem ausgewählten Investorenkreis zugänglich gemacht zu haben. Nach dem Börsengang mit einem Ausgabepreis von 38 Dollar verlor die Facebook-Aktie schnell an Wert und fiel zwischenzeitlich sogar auf unter 20 Dollar.

Facebook weist weiterhin jede Verantwortung von sich. „Wir halten diese Klage für grundlos und werden uns vehement verteidigen“, erklärte ein Sprecher gegenüber News.com.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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