Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 18. Februar entschieden, dass ein Mobiltelefon beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden darf, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil (Az. III-5 RBs 11/13 OLG Hamm) des 5. Senats für Bußgeldsachen hervor. Damit bestätigte das OLG Hamm das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen.
In dem vorliegenden Fall hatte ein 29-Jähriger aus Holzwickede gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Geldbuße in Höhe von 40 Euro geklagt. Seiner Ansicht nach erfasste der dem Urteil zugrunde liegende Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe.
In besagtem Paragraf heißt es: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“
Das OLG Hamm entschied jetzt jedoch, dass auch dann eine verbotene „Benutzung“ des Mobiltelefons nach §23 Abs. 1a StVO vorliegt, wenn mit ihm nicht telefoniert, sondern es nur als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Betroffene sein Mobiltelefon während der Fahrt in der rechten Hand vor sein Gesicht
gehalten und dabei zugleich getippt habe.
Nach dem Willen des Gesetzgebers solle die Vorschrift gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die „Fahraufgabe“ zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutze, so das Gericht weiter. Deswegen sei jegliche Nutzung eines Mobiltelefons untersagt, soweit es in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Händer für die Fahraufgabe zur Verfügung habe. Das Urteil vom 18. Februar ist rechtskräftig.
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11 Kommentare zu Urteil: Smartphone darf im Auto auch nicht als Navigationshilfe bedient werden
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Na sowas, Vater Staat hat doch tatsächlich eine neue Möglichkeit gefunden die Autofahrer abzuzocken.
Danke für ein weiteres Verbot, liebe Staazis.
Schminken und Rasieren auf der Fahrt zur Arbeit habe ich auch schon gesehen…
Ach, aber ein fest verbautes Navi vom Hersteller darf ich waehrend der Fahrt bedienen? Wo ist da der Unterschied? Essen, Trinken, Rauchen, … wurden ja schon angesprochen.
Richtig, dann müsste man während der Fahrt hat nichts mehr machen dürfen. Ich stand letztens (mit laufendem Motor) neben der Polizei und habe meine Wasserflasche genommen, den Deckel aufgeschraubt und während der Fahrt getrunken…. da haben se nüchts gesagt! Ha! Bad boy for life :-)
Dann sollte man ebenfalls mal das Rauchen im Fahrzeug genau wegen des genannten Grundes anzweifeln.
Es ist schon traurig, wie manche durch ihr Fehlverhalten und ihre Uneinsichtigkeit die deutschen Gerichte belästigen.
Nur keine Regeln, nur immer sich selbst in das Zentrum des Universums stellen.
Gut dass das OLG diese Egomanie in die Schranken verwiesen hat.
meine 2 ct
Ja, wo kommen wir denn da hin!
Wenn Autos nur noch mit Smartfon-Ablagen verkauft werden.
Da gehört schließlich ein weiteres Navi rein.
Ist ja nicht so das die Ökosteuer ausreicht, muss doch noch eine weiter Zwangsumlage dazu.
Sehr geehrte Redaktion,
Ihre Überschrift:“Urteil: Smartphone darf im Auto auch nicht als Navigationshilfe genutzt werden“ bezüglich des eigentlichen Urteils ist irreführend! Wie Sie nachfolgend im Artikel richtig erklären geht es um die Bedienung während der Fahrt in der Hand des Kraftfahrers, nicht um die Nutzung desselbigen als Navi während der Fahrt, in einer entsprechenden Halterung. So genutzt trägt es zur Verkehrsicherheit bei und würde niemals von einem deutschen Gericht verboten werden.
Ich wünschte mir mehr journalistische Sorgfalt und Verantwortungsbewußtsein beim Erklären von Gerichtsurteilen. Die obenstehende Überschrift führt beim typischen Überfliegen von News zu einem unbegründeten Kopfschütteln und tut der deutschen Rechtssprechung unrecht.
Dann muss auch das rauchen, trinken und essen verboten werden.
Genau so seh ich das auch O.o