Apple ist in Frankreich zu einer Strafe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil Mitarbeiter in Apple Stores nach 21 Uhr arbeiten mussten. Die Ladengeschäfte sind dann zwar nicht mehr geöffnet, Apple zwingt seine Angestellten aber anschließend noch zum Aufräumen. Vereinzelt verlassen Angestellte die Läden daher erst gegen 23 Uhr.
Ein französisches Arbeiterschutzgesetz untersagt eine Beschäftigung zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens, wenn die Aktivität nicht unbedingt für den wirtschaftlichen Erfolg erforderlich ist oder es sich um einen Sozialdienst handelt. Laut der Agentur AFP hatten die Gewerkschaften SUD und CFTC geklagt.
Das vorliegende Urteil stammt von einem Gericht in Paris. AFP zufolge sind aber sieben französische Ladengeschäfte des Konzerns betroffen, die alle erst um 21 Uhr schließen. Daher sind auch mehrere Verfahren anhängig. Für 16. April wird ein weiteres Urteil erwartet.
Einer der Apple Stores in Paris war zum Jahreswechsel wegen eines bewaffneten Überfalls in die Schlagzeilen geraten. Die Täter zwangen einen Hausmeister, sie am Silvesterabend nach Ladenschluss – dann schon um 18 Uhr – einzulassen. Die Beute betrug nach einer ersten Schätzung über eine Million Euro.
Mit den Besonderheiten französischer Gesetze muss sich derzeit auch die Microsoft-Tochter Skype auseinandersetzen. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft fehlt ihr eine Registrierung als Telekommunikationsunternehmen. Die zuständige Behörde hat nach eigener Darstellung Skype, dessen Firmensitz in Luxemburg ist, bei „mehreren Gelegenheiten“ aufgefordert, sich als „Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste anzumelden“, jedoch ohne Erfolg.
[mit Material von Don Reisinger, News.com]
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