Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat einen von der Nasdaq vorgelegten Kompensationsplan genehmigt (PDF), wie das Wall Street Journal berichtet. Demnach zahlt die Technologiebörse den von dem fehlerhaften Facebook-Börsengang im vergangenen Mai betroffenen Maklern eine Entschädigung in Gesamthöhe von bis zu 62 Millionen Dollar.
Am ersten Handelstag der Facebook-Aktie am 18. Mai 2012 war es zu technischen Problemen gekommen, die den Ankauf und Verkauf der Papiere um eine halbe Stunde verzögerten. Dies hatte für Verwirrung und Verunsicherung unter Händlern gesorgt. Einige von ihnen waren nicht in der Lage, Änderungen oder Stornierungen von Kaufaufträgen zu bestätigen. Schätzungen des WSJ zufolge verloren Investoren dadurch rund 500 Millionen Dollar.
Die jetzt genehmigte Ausschüttung von 62 Millionen Dollar schütze die Nasdaq nicht vor weiteren Gerichtsprozessen oder behördlichen Anordnungen, betont die SEC.
Ursprünglich hatte die Technologiebörse 40 Millionen Dollar als Kompensation für Finanzfirmen vorgeschlagen, die durch den fehlerhaften Facebook-Börsengang Geld verloren haben. Der Plan sah die Zahlung von 13,7 Millionen Dollar in bar an Mitgliedsfirmen vor, die Verluste einfuhren – inklusive des Profits vom ersten Handelstag. Die restliche Summe sollte sich aus Handelsrabatten ergeben.
In ihrem neuen Vorschlag hat die Nasdaq den Betrag erhöht und will ihn nun komplett in bar auszahlen. Laut SEC wird die Aufsichtsbehörde Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) alle an die Nasdaq herangetragenen Ansprüche prüfen und bearbeiten.
„Wir sind froh, dass die Securities and Exchange Commission unseren Ausgleichsplan genehmigt hat, der es unseren Kunden, Mitgliedern und Marktteilnehmern erlaubt, angemessene Entschädigungen zu erhalten, sobald die FINRA mit der Bearbeitung der Ansprüche beginnt“, erklärte ein Nasdaq-Sprecher.
Anleger machen für ihre Verluste aber auch Facebook selbst verantwortlich. Zuletzt reichte Anfang März der Investor Gaye Jones Klage gegen CEO Mark Zuckerberg und andere Verantwortliche des Social Network ein. Er wirft ihnen vor, sich mit dem Börsengang unrechtmäßig bereichert und die Anleger unzureichend informiert zu haben.
Jones besaß bereits im Februar 2012 Anteile an Facebook. Das könnte den entscheidenden Unterschied zu anderen Klagen gegen das Unternehmen ausmachen, die im letzten Monat abgewiesen wurden. Die Begründung dafür war unter anderem, dass die Kläger vor dem Börsengang noch nicht in Facebook investiert hatten. Der Richter befand außerdem, das Social Network habe deutlich genug auf die unklaren Aussichten seines Mobilgeschäfts hingewiesen. Nach dem Börsengang mit einem Ausgabepreis von 38 Dollar hatte die Facebook-Aktie schnell an Wert verloren und fiel zwischenzeitlich sogar auf unter 20 Dollar. Das Social Network weist jede Verantwortung von sich.
[mit Material von Shara Tibken, News.com]
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