Neuer Vorschlag der Bundesnetzagentur für TAL-Entgelte erntet Kritik

Die Kosten für den Zugang zur TAL an einem Verteilerkasten sinken von monatlich 7,17 auf 6,79 Euro. Dafür darf die Telekom von ihren Wettbewerbern künftig 10,19 statt 10,08 Euro Miete für die letzte Meile verlangen. Der VATM sieht darin eine zusätzliche Kostenbelastung in Millionenhöhe.

Die Bundesnetzagentur hat ihren jüngsten Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte letzte Meile, vorgelegt. Demnach darf die Deutsche Telekom von ihren Wettbewerbern für die TAL ab 1. Juli 2013 monatlich 10,19 Euro verlangen. Bisher fielen für die Anmietung 10,08 Euro im Monat an. Für den Zugang zur TAL an einem Verteilerkasten darf die Telekom ihren Wettbewerbern dagegen künftig nur noch 6,79 Euro statt bisher 7,17 Euro monatlich in Rechnung stellen.

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Die Änderungen seien das Ergebnis der Ermittlung aktueller Wiederbeschaffungskosten, so die Behörde. Mit ihnen sollen Anreize für Investitionen in moderne Telekommunikationsnetze geschaffen werden. „Infolge des günstigeren Entgelts für die letzte Meile ab dem Kabelverzweiger und des größeren preislichen Abstands zur Hauptverteiler-TAL ist es für Wettbewerber künftig attraktiver, Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter mit voranzutreiben“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.) kritisiert die Bundesnetzagentur hingegen für ihre Vorschläge. Nach Ansicht des Verbandes werde der Breitbandausbau mit „zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe“ belastet. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner erklärte gegenüber ITespresso, die Bundesnetzagentur habe in ihrer Pressemitteilung die „wirklich wichtigen Zahlen“ einfach unterschlagen. Dazu gehört seiner Meinung nach das Entgelt für die Strecke vom Hauptverteiler (HVT) bis zum Kabelverzweiger (KVZ): Das steigt von 2,91 auf 3,40 Euro.

„Die investierenden Unternehmen verlieren durch die Entscheidung, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger um 49 Cent zu erhöhen, Millionen Euro. Anreize werden nicht ausreichend gesetzt. Die Telekom gewinnt Millionen für ihren eigenen Breitbandausbau in den ohnehin bereits gut versorgten wettbewerbsintensiven Regionen, wo dieses TAL-Stück besonders wichtig ist. Für die Kunden auf dem Land und für die ambitionierten Breitband-Ziele der Bundesregierung ist dies ein ganz schwarzer Tag“, wird VATM-Präsident Peer Knauer in einer Pressemitteilung zitiert.

Der VATM begründet seine Berechnungen damit, dass die Preiserhöhung für die am Hauptverteiler angemieteten TAL-Anschlüsse mehr als neun Millionen Fälle betreffe, die winzige Senkung dagegen nur bei rund 140.000 gemieteten TALs am KVZ greife. Das bedeutet laut VATM „eine drastische Belastung des Wettbewerbs und der Infrastrukturinvestoren in Höhe von rund 37 Millionen Euro“. Da praktisch alle ausbauenden Unternehmen auch auf die Hauptverteiler angewiesen seien, werde deren Investitionskraft weiter geschwächt.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur räumte gegenüber ITespresso auf Anfrage zwar ein, dass in der Pressemitteilung nicht alle Zahlen genannt worden seien, begründet das aber mit der Praxis der vergangenen Jahre. Die Kritik des VATM, dass die neuen Entgelte den Breitbandausbau bremsten, wies er zurück. Ein wesentliches, neues Element sei in den aktuellen Vorschlägen nämlich, dass die Laufzeit von zwei auf drei Jahre verlängert werde. Dadurch entstehe Planungssicherheit, was ein Anreiz für ausbauende Unternehmen sein soll, sich mit ihren Glasfasernetzen bis zum KVZ vorzuarbeiten – also näher an die Kunden heran, was diesen letztendlich mehr echte Breitbandgeschwindigkeit bringe.

Indem die Bundesnetzagentur die TAL am KVZ für die Telekom-Wettbewerber günstiger macht und gleichzeitig die Laufzeit verlängert, soll also ein Anreiz geschaffen werden, statt der nun teureren Hauptverteiler verstärkt die günstiger gewordenen Kabelverzweiger zu nutzen. Durch die längere Laufzeit soll die Kosten-Nutzen-Rechnung für die dafür erforderlichen Ausbauarbeiten auf eine andere Grundlage gestellt werden – was es unter Umständen erforderlich machen kann, dass die Telekom-Wettbewerber ihre Geschäftsmodelle anpassen.

Als Beispiel für ein Unternehmen, das sich im Sinne der Bundesnetzagentur um den Breitbandausbau bemüht, nennt der Sprecher im Gespräch mit ITespresso die norddeutsche EWE Tel. Der Anbieter hat est kürzlich seine Ausbaupläne präzisiert. Kein Unternehmen habe so viele KVZ-TALs gemietet wie die Norddeutschen. Letztendlich sei die Kalkulation des VATM also verfrüht: Sie könne zwar so für die aktuellen Verhältnisse aufgestellt werden, ob die neuen Vorschläge aber tatsächlich zu Mehrkosten für die Telekom-Wettbewerber führen, hänge aber eben auch davon ab, wie sie auf die Neuregelung reagierten.

Die Bundesnetzagentur hat heute außerdem auch neue Entgelte für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom bekannt gegeben. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Kabelverzweiger, in den auch aktive Technik integriert werden kann, soll künftig 107,23 Euro statt bisher 132,42 Euro betragen. Diesen Preis teilen sich dann sämtliche Nutzer eines Multifunktionsgehäuses – einschließlich der Telekom. Ein Wettbewerber alleine muss also maximal die Hälfte des Betrags entrichten.

Wettbewerber, die für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen dafür wie bisher monatlich 9 Cent pro Meter bezahlen. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 66,75 Euro statt bisher 69,22 Euro pro Monat kosten.

Die beiden Entscheidungsentwürfe werden am 10. April 2013 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Betroffenen können dann bis zum 24. April 2013 schriftlich dazu Stellung nehmen. Es ist zu erwarten, dass die in VATM und Breko organisierten Telekom-Mitbewerber die Entgelte wie eigentlich immer als zu hoch kritisieren werden. Dennoch werden die Entwürfe wohl anschließend der EU-Kommission vorgelegt. Äußert die keine ernsthaften Bedenken, können sie zum 1. Juli 2013 in Kraft treten.

Eine Infografik des Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) verdeutlicht die Entwicklung der Entgelte für den Zugang am Hauptverteiler (HVT-TAL) und am Kabelverzweiger (KVZ-TAL) seit 1998 (Grafik: BUGLAS).Eine Infografik des Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. verdeutlicht die Entwicklung der Entgelte für den Zugang am Hauptverteiler (HVT-TAL) und am Kabelverzweiger (KVZ-TAL) seit 1998 (Grafik: BUGLAS).

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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