Bundespatentgericht erklärt UMTS-Patent von Samsung für nichtig

Damit steht es 1:1 zwischen Apple und Samsung. Vergangene Woche hatte das Bundespatentgericht schon Apples Slide-to-Unlock-Patent kassiert. Die Schutzrechte kamen in mehreren Verfahren zwischen den beiden Unternehmen zum Einsatz, um Verkaufsverbote zu erwirken.

Samsung hat im Rechtsstreit mit Apple einen Rückschlag erlitten. Wie der Blog FOSS Patents berichtet, hat das Bundespatentgericht in München gestern Abend Samsungs UMTS-Patent EP1005726 für ungültig erklärt, das es gegen Apple in Stellung gebracht hatte. Es beschreibt einen „Turboenkoder/Dekoder und von der Servicequalität (QoS) abhängiges Rahmenverfahren“.

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Schon im März war Samsung in Großbritannien mit einer Klage gegen Apple wegen angeblicher Verletzung des 2003 erteilten Schutzrechts gescheitert, weil das Gericht es für ungültig erachtete. Diese Einschätzung hat das Bundespatentgericht nun indirekt bestätigt. Samsung kann das Urteil des Patentgerichts noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe anfechten.

In Deutschland hatte der koreanische Elektronikkonzern das Patent in einem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen Apple eingesetzt. Im Januar 2012 wies der zuständige Richter Andreas Voss die diesbezügliche Klage jedoch ab, weil er keine Verletzung des UMTS-Patents durch Apple feststellen konnte. Samsung ging daraufhin in Berufung. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe geht es aber nur noch um Schadenersatz und Lizenzzahlungen. Zuvor hatten die Koreaner auch Verkaufsverbote wegen der Verletzung standardrelevanter Patente angestrebt. Nachdem die EU-Kommission aber ein Kartellverfahren gegen Samsung wegen dessen Patentnutzung einleitete, gab es diese Bemühungen auf.

Anders als in den USA gilt in Deutschland ein zweigleisiges Patentrecht. Über die Verletzung von Schutzrechten entscheiden Landgerichte und deren höhere Instanzen, während das Bundespatentgericht über die Gültigkeit befindet. Daher ist es üblich, dass die Landgerichte ihre Verfahren unterbrechen, solange die Gültigkeit eines Patents noch nicht geklärt ist. Dies könnte auch im vorliegenden Fall vor dem OLG Karlsruhe geschehen, sollte Samsung gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts Berufung einlegen.

Was die Urteile des Bundespatentgerichts angeht, steht es zwischen Apple und Samsung jetzt 1:1. Erst Ende letzter Woche hatte es Apples Europapatent EP1964022 für ungültig erklärt, das die Slide-to-Unlock-Geste von iOS beschreibt. Apple hatte das Schutzrecht in mehreren europäischen Ländern gegen Samsung und die Google-Tochter Motorola eingesetzt hat, um Verkaufsverbote zu erwirken.

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Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Patente, Patentstreit, Samsung, UMTS

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